Hey Leute,
ich frage mich weshalb ich innerhalb der versch. Aufbauschemata bei der all. Feststellungsklage keine allg. Sachurteilsvoraussetzungen als Prüfungspunkt finde....! Gibt es iRd Feststellungsklage keinen Beklagten als solchen wodurch dann auch die Prüfung von Prozess- und Beteiligtenfähigkeit wegfällt?
Liebe Grüße und Dankeschön im Vorfeld!
Feststellungsklage Allg. Sachurteilsvoraussetzungen
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Re: Feststellungsklage Allg. Sachurteilsvoraussetzungen
Die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen sind "allgemein", weil sie für sämtliche Klagen gelten. Damit auch für die Feststellungsklage gem. § 43 VwGO.
Dass Du sie in deinem Schema nicht findest dürfte allein daran liegen, dass sie i.d.R. unproblematisch gegeben sind.
Dass Du sie in deinem Schema nicht findest dürfte allein daran liegen, dass sie i.d.R. unproblematisch gegeben sind.
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Re: Feststellungsklage Allg. Sachurteilsvoraussetzungen
super Dankeschön
finde es ist häufig einfach verwirrend, wenn plötzlich bestimmte Sachen nicht (und das ohne Begründung) mehr aufgeführt werden... dachte das hätte vielleicht einen Grund..-.-
finde es ist häufig einfach verwirrend, wenn plötzlich bestimmte Sachen nicht (und das ohne Begründung) mehr aufgeführt werden... dachte das hätte vielleicht einen Grund..-.-