Universität Vorwurf Ghostwriter Beweislast

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Gelöschter Nutzer

Universität Vorwurf Ghostwriter Beweislast

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Servus!

Hypothetischer Fall:

Student X hält einen Vortrag (keine Verteidigung) zu seiner Studienarbeit.

Dieser Vortrag kann nicht Bewertet werden. Denn eine Bewertung sieht die Prüfungsordnung nicht vor.

Student X bereitet sich nicht wirklich vor *grins*, stellt sich ans Rednerpult und redet eine halbe Stunde

über seine Arbeit. =D> Dann kommen Nachfragen vom Professor und da der Student keinen Plan von nix hat,

kann er diese Fragen nicht beantworten.

Der Professor stellt später schriftlich einen Antrag beim Prüfungsamt auf Anerkennung eines

Täuschungsversuchs / Bewertung mit 0 Punkten begründet durch die Annahme, die Arbeit sei von einem

Ghostwriter verfasst wurden. Der Prof. begründet das damit, dass der Student keinen Plan von Nix hatte.

Für einen Ghostwriter gibt es jedoch keine Beweise, denn die Arbeit stammt tatsächlich von dem Studenten.

Das Bauchgefühl des Studenten sagt: Hier ist keine Beweislastumkehr ersichtlich,

die Angelegenheit wird sich erledigen, sobald er nochmals auf die Erigenständigkeitserklärung

verweist.

Vorschläge? Andere Ansichten? Jemandem schonmal sowas passiert?

- Jacob -
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Tibor
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Re: Universität Vorwurf Ghostwriter Beweislast

Beitrag von Tibor »

Es gibt Rechtsanwälte die sich mit Prüfungsrecht beschäftigen. Hier gibt es keine Rechtsberatung. Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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