Beweislast Ghostwriter

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Gelöschter Nutzer

Beweislast Ghostwriter

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie sieht die Beweislast bei dem Vorwurf der Einbeziehung eines Ghostwriters aus?
mea parvitas
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Re: Beweislast Ghostwriter

Beitrag von mea parvitas »

Beweislast trägt der Ghostwriter.
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Re: Beweislast Ghostwriter

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Frage ist bezogen auf den "Tatvorwurf": "Ihre Arbeit stammt von einem Ghostwriter".

*alles rein hypothetisch*
Honigkuchenpferd
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Re: Beweislast Ghostwriter

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Du bist ja schon dreist, hier zigmal dieselbe, offensichtlich auf konkrete Rechtsberatung abzielende Frage zu stellen.

Ob man das nicht bereits als Indizienbeweis für den Vorwurf werten kann, der der Frage offensichtlich zugrunde liegt?
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Re: Beweislast Ghostwriter

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Super. Troll haben wir schonmal. Jetzt bitte die Experten.
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JulezLaw
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Re: Beweislast Ghostwriter

Beitrag von JulezLaw »

Na, wenn das alles so hypothetisch ist: Was sind denn deine bisherigen Überlegungen und Ansätze?
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mea parvitas
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Re: Beweislast Ghostwriter

Beitrag von mea parvitas »

Jedenfalls ist es nich die Erkenntnis, die Arbeit das nächste Mal einfach selbstständig zu schreiben.
Gelöschter Nutzer

Re: Beweislast Ghostwriter

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

JulezLaw hat geschrieben:Na, wenn das alles so hypothetisch ist: Was sind denn deine bisherigen Überlegungen und Ansätze?
Rechtsgrundlage ist die geltende Prüfungsordnung.

Eine Bewertung, auch 0 Punkte gleicht einem Bescheid einer Behörde.

Dagehen kann dann verwaltungsrechtlich vorgegangen werden.

--

Für eine Umkehr der Beweislast gibt es keine Rechtsgrundlage.

--

In "nix wissen" während eines Vortrags kann nach meiner Ansicht kein Beweis gesehen werden,
dass die schriftliche Arbeit nicht von dem Verfasser stammt.

--

Wie kann bewiesen werden, dass jemand eine Arbeit nicht selbst geschrieben hat?

In unserem Rechtsstaat ist der Beweis hier nur durch ein Geständnis möglich.

Resultat: Die Arbeit kann nicht als Täuschungsversuch bewertet werden.

Soweit meine Meinung.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Mittwoch 17. August 2016, 13:15, insgesamt 1-mal geändert.
Sebast1an
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Re: Beweislast Ghostwriter

Beitrag von Sebast1an »

Warum verstehst du nicht, dass es hier keine Rechtsberatung gibt? :-k
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Gelöschter Nutzer

Re: Beweislast Ghostwriter

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nochmal: Es ist hypothetisch. Ich habe dazu keine Rechtssprechung gefunden.

Der Gesetzgeber verbietet die kostenlose Erteilung einer Rechtsberatung.

Ich werte die Kommentare nicht als Rechtsberatung.

Somit ist in diesem Thread alles Normkonform.
Sebast1an
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Re: Beweislast Ghostwriter

Beitrag von Sebast1an »

jacob88 hat geschrieben:Nochmal: Es ist hypothetisch.
Natürlich. :D
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Tibor
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Re: Beweislast Ghostwriter

Beitrag von Tibor »

Geschlossen. User gelöscht.
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