Beweislast Ghostwriter
Moderator: Verwaltung
Beweislast Ghostwriter
Wie sieht die Beweislast bei dem Vorwurf der Einbeziehung eines Ghostwriters aus?
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Re: Beweislast Ghostwriter
Beweislast trägt der Ghostwriter.
Re: Beweislast Ghostwriter
Die Frage ist bezogen auf den "Tatvorwurf": "Ihre Arbeit stammt von einem Ghostwriter".
*alles rein hypothetisch*
*alles rein hypothetisch*
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Re: Beweislast Ghostwriter
Du bist ja schon dreist, hier zigmal dieselbe, offensichtlich auf konkrete Rechtsberatung abzielende Frage zu stellen.
Ob man das nicht bereits als Indizienbeweis für den Vorwurf werten kann, der der Frage offensichtlich zugrunde liegt?
Ob man das nicht bereits als Indizienbeweis für den Vorwurf werten kann, der der Frage offensichtlich zugrunde liegt?
"Honey, I forgot to duck."
Re: Beweislast Ghostwriter
Super. Troll haben wir schonmal. Jetzt bitte die Experten.
- JulezLaw
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Re: Beweislast Ghostwriter
Na, wenn das alles so hypothetisch ist: Was sind denn deine bisherigen Überlegungen und Ansätze?
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Re: Beweislast Ghostwriter
Jedenfalls ist es nich die Erkenntnis, die Arbeit das nächste Mal einfach selbstständig zu schreiben.
Re: Beweislast Ghostwriter
Rechtsgrundlage ist die geltende Prüfungsordnung.JulezLaw hat geschrieben:Na, wenn das alles so hypothetisch ist: Was sind denn deine bisherigen Überlegungen und Ansätze?
Eine Bewertung, auch 0 Punkte gleicht einem Bescheid einer Behörde.
Dagehen kann dann verwaltungsrechtlich vorgegangen werden.
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Für eine Umkehr der Beweislast gibt es keine Rechtsgrundlage.
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In "nix wissen" während eines Vortrags kann nach meiner Ansicht kein Beweis gesehen werden,
dass die schriftliche Arbeit nicht von dem Verfasser stammt.
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Wie kann bewiesen werden, dass jemand eine Arbeit nicht selbst geschrieben hat?
In unserem Rechtsstaat ist der Beweis hier nur durch ein Geständnis möglich.
Resultat: Die Arbeit kann nicht als Täuschungsversuch bewertet werden.
Soweit meine Meinung.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Mittwoch 17. August 2016, 13:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beweislast Ghostwriter
Warum verstehst du nicht, dass es hier keine Rechtsberatung gibt?
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
Re: Beweislast Ghostwriter
Nochmal: Es ist hypothetisch. Ich habe dazu keine Rechtssprechung gefunden.
Der Gesetzgeber verbietet die kostenlose Erteilung einer Rechtsberatung.
Ich werte die Kommentare nicht als Rechtsberatung.
Somit ist in diesem Thread alles Normkonform.
Der Gesetzgeber verbietet die kostenlose Erteilung einer Rechtsberatung.
Ich werte die Kommentare nicht als Rechtsberatung.
Somit ist in diesem Thread alles Normkonform.
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- Power User
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Re: Beweislast Ghostwriter
Natürlich.jacob88 hat geschrieben:Nochmal: Es ist hypothetisch.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
- Tibor
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Re: Beweislast Ghostwriter
Geschlossen. User gelöscht.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."