Verpflichtungsklage

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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sandyfarandy
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Verpflichtungsklage

Beitrag von sandyfarandy »

Hallo,

ich habe ein kleines gedankliches Problem. Wenn ein Bürger einen Bescheid bekommt, dass er etwas unterlassen soll, wofür eine Genehmigung gebraucht wird, aber vorher keinen Antrag auf Genehmigung gestellt wird, ist dann eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage statthaft, wenn er schnellstmöglich die Genehmigung haben will?
Grundsätzlich ja die Verpflichtungsklage, aber muss für diese nicht zuvor ein entsprechender Antrag gestellt worden sein?
Und führt das wenn es eine Verpflichtungsklage statthaft ist nicht zu Problemen in der Begründetheit, da ja bei den formellen Anspruchvoraussetzungen gefordert wird, dass der Kläger einen Antrag gestellt hat? Oder verstehe ich da etwas ganz falsch? :-s

Danke!
Träumer
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Re: Verpflichtungsklage

Beitrag von Träumer »

M. E. kann er zwar gegen die Untersagungsverfügung via Anfechtungsklage vorgehen. Die wird aber keinen Erfolg haben, wenn er tatsächlich keine Genehmigung hat und sein Vorhaben genehmigungsbedürftig ist. Ohne abgelehnten Antrag dürfte eine Verpflichtungsklage ebenfalls nicht erfolgreich sein (dürfte schon unzulässig sein). M. E. sollte der Bürger bei der Behörde einen Antrag stellen und bis zur Entscheidung die genehmigungspflichtige Tätigkeit einstellen.
sandyfarandy
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Re: Verpflichtungsklage

Beitrag von sandyfarandy »

Träumer hat geschrieben:M. E. kann er zwar gegen die Untersagungsverfügung via Anfechtungsklage vorgehen. Die wird aber keinen Erfolg haben, wenn er tatsächlich keine Genehmigung hat und sein Vorhaben genehmigungsbedürftig ist. Ohne abgelehnten Antrag dürfte eine Verpflichtungsklage ebenfalls nicht erfolgreich sein (dürfte schon unzulässig sein). M. E. sollte der Bürger bei der Behörde einen Antrag stellen und bis zur Entscheidung die genehmigungspflichtige Tätigkeit einstellen.
Vielen Dank für die Antwort!
Würde Folgendes etwas daran ändern: Es geht in diesem Fall um die Zweckentfremdung der Wohnung. Der Bürger hat keinen Antrag auf Genehmigung der Zweckentfremdung gestellt, sondern lediglich eine Genehmigung zur Nutzungsänderung gemäß Art. 68 BayBO eingeholt. Könnte man diese Nutzungsänderung als vorherigen Antrag ansehen, der dann durch den Bescheid der Behörde nachträglich abgelehnt wurde?
Träumer
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Re: Verpflichtungsklage

Beitrag von Träumer »

Sorry, hab Deine zweite Frage gar nicht mitbekommen...

M.E. dürfte sich durch den Antrag auf Nutzungsänderung nichts ändern. Diese bezieht sich nur auf baurechtliche Aspekte. Die Konzentrationswirkung im Baurecht dürfte nicht die Zweckentfremdung miteinschließen.

Ein Anwalt wird naturgemäß anders argumentieren :-) Je nachdem ob Bauordnungsbehörde und Behörde für Zweckentfremdung identisch ist, könnte man aus anwaltssicht eine gewisse Hinweispflicht der Behörde konstruieren. Die würde ich im Ergebnis als Richter aber ablehnen :-)
Sondermeinung
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Re: Verpflichtungsklage

Beitrag von Sondermeinung »

Im Übrigen wäre es wohl eine Überlegung wert, inwiefern die (zum Beispiel aus dem Bau-/ und Immissionsschutzrecht bekannte) Unterscheidung zwischen formeller und materieller Illegalität als Ausfluss des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprinzips (jedenfalls aus Art. 2 Abs. 1 GG oder auch Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG) Anwendung finden könnte. Denn nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung kann ein Verwaltungsakt, der aufgrund einer fehlenden Genehmigung ergeht, dann im Einzelfall - unter strengen Anforderungen - unverhältnismäßig sein, wenn die Genehmigung von der Behörde offensichtlich auf Antrag erteilt werden müsste und sich der Bürger tatsächlich bemüht die Genehmigung zu erhalten (vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 963, 966; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2014, 300, 301; OVG Münster, BeckRS 2005, 30082; OVG Münster, NVwZ-RR, 2002, 564). Mir fehlt leider gerade die Zeit, das genauer zu recherchieren, ob diese Rechtsprechung übertragbar wäre; erscheint mir jedenfalls denkbar. Mäh.
Träumer
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Re: Verpflichtungsklage

Beitrag von Träumer »

Das sehe ich ähnlich. Voraussetzung ist dann aber, dass sich der Betroffene um die Genehmigung bemüht, was nichts anderes heißen dürfte, als dass er einen Antrag auf eben diese stellt.

Wenn er das tut/getan hat, dürfte die Untersagungsverfügung als Dauer-VA ab diesem Zeitpunkt rechtswidrig sein, wenn sein Antrag durchgeht.
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