Arbeitsrecht und Arbeitszeit

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Gelöschter Nutzer

Arbeitsrecht und Arbeitszeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Guten Tag,
ich hätte hier eine theoretische Frage für die ich bisher keine Antwort finden konnte.

Die Kindergärtnerin Frau X arbeitet Montags 3 Stunden, Dienstags 2 Stunden
, Mittwochs 4 Stunden und alle Zwei Wochen Samstags 2 Stunden.

Sie kommt damit auf eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche.

Ihr Arbeitgeber berechnet ihr aber nicht wie angegeben die Stunden sondern sie ist im System
Montags bis Freitags jeden Tag für 2 Stunden eingetragen.

Wenn Frau X nun Mittwochs Krank werden würde würde sie vom System nur 2 Stunden gutgeschrieben bekommen
anstatt der 4 Stunden die sie Mittwochs eigentlich arbeiten würde. (Macht also Minus-Stunden)

Wenn Frau X Samstags wegen Krankheit nicht arbeiten kann bekommt sie keine Stunden gutgeschrieben da sie im System nur Montags bis Freitags
eingetragen ist. (Minus-Stunden)

Wird Frau X Donnerstags oder Freitags krank bekommt sie ebenfalls 2 Stunden gutgeschrieben und macht damit Plus-Stunden.


Meine Frage: Wäre diese theoretische Arbeitszeitregelung gesetzlich einwandfrei oder gäbe es hier Mängel?
Welche Möglichkeiten hätte Frau X?

Vielen Dank
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Tibor
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Re: Arbeitsrecht und Arbeitszeit

Beitrag von Tibor »

Die rein theoretisch fiktive Frau X kann zu einem fiktiv irrealen Rechtsanwalt A für Arbeitsrecht gehen und sich beraten lassen. Hier gibt es keine Rechtsberatung.

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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