Hallo!
Ich müsste für eine Verfassungsbeschwerde Artikel 20 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 prüfen, also das Rechtsstaatsprinzip und weiß leider so gar nicht, wo das in einer Beschwerde angeprochen wird. Ich weiß, wie ich die Prüfung aufbauen werde und auf welches Ergebnis ich komme. Mein einziges Problem ist nur die Position dieser Prüfung. Als eigener Punkt vor dem legitimen Zweck? Bei der formellen Verfassungsmäßigkeit, weil das Urteil auf Richterrecht beruht?
Ich wäre sehr dankbar, wenn ich eure Vorschläge hören könnte.
Prüfung Rechtsstaatsprinzip
Moderator: Verwaltung