Hilfsgutachten

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Hilfsgutachten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,

ich sitze gerade an einem Fall bei dem ich schon bei der Beteiligtenfähigkeit in der Zulässigkeit des Organstreits rausfliegen würde. Nun ist in der Fallfrage nach den "Erfolgsaussichten des Organstreitverfahrens" gefragt und ich würde gerne wissen, ob ich nun weiter prüfen sollte oder nicht.

Bisher haben wir eigentlich immer gelernt, dass man im ÖR immer weiter prüft, weil man sich sonst in der Begründetheit wichtige Probleme abschneidet.

Falls ich jetzt weiterprüfen sollte, mache ich dann nur noch die Begründetheit oder prüfe ich auch noch die restlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu Ende? Und das kennzeichne ich dann mit der Überschrift Hilfsgutachten? Weil wenn ich die Zulässigkeit noch beende, würde ich gleich bei den nächsten Punkten auch rausfliegen, muss ich dann immer wieder ein neues Hilfsgutachten machen?

Fragen über Fragen... #-o Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen! Vielen Dank schon mal!
Honigkuchenpferd
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Re: Hilfsgutachten

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Man muss sich von der Vorstellung lösen, dass man solche Fragen im Sinne von "richtig" oder "falsch" beantworten kann. Es gibt dazu einfach ganz unterschiedliche Vorstellungen und Geschmäcker.

Ganz klar ist allerdings, dass man in einem solchen Fall (egal, ob Hausarbeit oder Klausur) grundsätzlich nicht einfach auf die Begründetheitsprüfung verzichten kann. Denn dann würde man zahlreiche Probleme nicht erörtern (so dass man dafür auch keine Punkte bekommen kann). Der "sicherste" Weg dürfte m.E. sein, auch die übrigen Fragen der Zulässigkeit noch anzusprechen. Wenn überhaupt, genügt im Übrigen die einmalige Angabe "Hilfsgutachten".
"Honey, I forgot to duck."
Gelöschter Nutzer

Re: Hilfsgutachten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke für die schnelle Antwort.

Dann werde ich das so machen und hoffen, dass das dem Korrektor so gefällt :D
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