Hundehaftpflichtversicherung

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

Gesperrt
Gelöschter Nutzer

Hundehaftpflichtversicherung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Konstruierter Fall: Männlicher Hundebesitzer besucht mit seinem Hund (Jack Russel) seine Freundin und übernachtet bei Ihr. ( 1x die Woche über einen Zeitraum von 2 Monaten) Der Hund darf das EFH nicht betreten und nächtigt in der nicht abschließbaren Garage. Nachdem die beiden sich getrennt haben meldet Sie einen Schaden bei Ihm (Kratzer an der Haustür) welche sie dem Hund zurechnet.
Die Hundehaftpflicht verweigert eine Regulierung weil es aus deren Sicht kein einmaliger Fall gewesen sei sondern ein über einen längeren Zeitraum entstandener Schaden (wiederholtes mehrfaches Kratzen). Weder lässt sich vom Schadensbild das eine beweisen noch das andere ausschließen.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Hundehaftpflichtversicherung

Beitrag von Tibor »

Konstruierter Fall: Hundebesitzer meldet sich in einem Internetforum an. Er liest die Forenregeln nicht. Aber er akzeptiert diese trotzdem. Nachdem er sich eingeloggt hat, sucht er hier unerlaubte Rechtsberatung.

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Gesperrt