Zitierbarkeit einer Klageschrift

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Bushmills
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Zitierbarkeit einer Klageschrift

Beitrag von Bushmills »

Guten Abend Zusammen,

ich bin mir darüber im Klaren, dass meine Frage nicht so wirklich in dieses Subforum passt, da ich aber ansonsten auch keine
Ahnung habe, wo genau man hier eine solche Frage stellen könnte, bin ich so frei und poste einfach hier.

Meine Frage ist relativ kurz und schmerzlos:
Kann/darf man Klageschriften in Hausarbeiten zitieren und wenn ja, wie zitiert man diese?

Nebenbemerkung:
Es handelt sich um die Beschwerdebegründung einer Popularklage, die wissenschaftlich ziemlich fundiert zu sein scheint. Darüberhinaus hat der Autor - soweit man dem Titel Glauben schenken darf - wohl einen wissenschaftlichen Background.


Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Grüße,
Bush.
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Tibor
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Re: Zitierbarkeit einer Klageschrift

Beitrag von Tibor »

Du darfst auch Wikipedia oder die Bibel zitieren, wenn es das erfordert.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Bushmills
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Re: Zitierbarkeit einer Klageschrift

Beitrag von Bushmills »

Danke für die Antwort!

Einen geruhsamen Sonntag wünsche ich.
Bush
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