Subjektiv oder objektiv berufsregelnde Tendenz?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Subjektiv oder objektiv berufsregelnde Tendenz?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich beschäftige mich seit vielen vielen Stunden mit einer Frage und finde leider in keinem Kommentar etc. dazu eine adäquate Antwort.

Es geht um den in den Schutzbereich bei Artikel 12 /Berufsfreiheit).

Man muss ja unterscheiden zwischen subjektiv oder objektiv berufsregelnder Tendenz.

Eine subjektiv berufsregelnde Tendenz liegt vor, wenn der Staat zielgerichtet eine berufliche Betätigung beeinträchtigt oder unterbindet (final). Solche Maßnahmen sind etwa das Erfordernis einer bestanden Prüfung als Voraussetzung für die Aufnahme eines Berufs (Staatsexamen für den Rechtsanwalt).

Demgegenüber spricht man von einer objektiv berufsregelnden Tendenz, wenn die staatliche Maßnahme bei berufsneutraler Ziesetzung unmittelbare oder gewichtige mittelbare Auswirkungen auf den Beruf hat. Um eine Ausuferung zu vermeiden, muss die Norm dabei schwerpunktmäßig Tätigkeiten betreffen, die typischerweise beruflich ausgeübt werden.

Nun mein Beispiel:

Angenommen es gibt irgendein Gesetz: Beispielsweise Helm beim Motorrad fahren, Gurt beim Auto fahren, Sicherheitskleidung beim bedienen von Maschine X etc.

Nun kann X dieses Gesetz aber nicht befolgen (Religiöse Ansicht, gesundheitsspekt etc.) fährt ohne Helm oder ohne Gurt. Aufgrund Strafzahlung legt X Verfassungsbeschwerde ein.

Handelt es sich dann um eine subjektive oder objektiv berufsregelnde Tendenz wenn X durch die Helmpflicht, Gurtpflicht etc. den Beruf nicht mehr ausüben kann?

Würde um eine Erklärung bitten.

Tausend Dank
Sondermeinung
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Subjektiv oder objektiv berufsregelnde Tendenz?

Beitrag von Sondermeinung »

Es fehlt hier sowohl an einer subjektiven, als auch an einer objektiv[ cleveren Idee, hier Hausarbeiten zu besprechen!]

Mäh.
Gelöschter Nutzer

Re: Subjektiv oder objektiv berufsregelnde Tendenz?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen herzlichen Dank! Das habe ich mir schon fast gedacht!

Angenommen ich würde so einen Fall in einer Klausur bekommen. Würde ich da dann schreiben das zwar der Schutzbereich eröffnet ist, aber es an einem Eingriff aus den genannten Gründen fehlt und danach die Prüfung des Grundrechts abbrechen?
Sondermeinung
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Subjektiv oder objektiv berufsregelnde Tendenz?

Beitrag von Sondermeinung »

Richtig. Du würdest beim Prüfungspunkt „Eingriff“ aus der Prüfung des Art. 12 Abs. 1 GG aussteigen und feststellen, dass die Berufsfreiheit mangels Eingriffs nicht verletzt sein kann.

In dem von dir gebildeten Fall wäre dann anschließend zum Beispiel eine [Hausarbeitenbesprechung hier vielleicht nicht richtig]!

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt: von einer guten (und eher Fortgeschrittenen-, als Anfänger-) [Hausarbeit] könnte erwartet werden, dass die [Studenten ihre Prüfungsleistungen allein erbringen].

(Das Problem stellt sich aber natürlich nur, wenn [man gegen die Forenregeln verstößt]

Mäh.
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Tibor
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Re: Subjektiv oder objektiv berufsregelnde Tendenz?

Beitrag von Tibor »

Ihr denkt wohl auch, dass ich mit dem Klammerbeutel gepudert wurde, oder? Eure Hausarbeit wird hier nicht besprochen, erst recht werden hier keine Lösungsfragmente gepostet.

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