Verwaltungsakt im Nachhinein ?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Verwaltungsakt im Nachhinein ?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo !

Ein guter Freund hatte vor 3 Jahren ein Verfahren wegen BTM und wurde Rechtskräftig zu 8 Monaten auf 3 Jahren Bewärung verurteilt.
Er hatte bis vor 2 Wochen eine WBK und die darauf eingetragene Schußwaffe.
Vor ca. 2 Monaten war da irgend so eine überprüfung und er wurde gebeten sich in waffenrechtlicher Hinsicht zu dem Fall zu äussern, was er jedoch nicht tat.
Er war ja nun schon verurteilt und das Verfahren abgeschlossen und wollte das hinter sich lassen und nicht durch die Polizei neu aufwühlen lassen.
Einen Monat weiter hatte man ihm wiederum die gelegenheit gegeben den Vorfall zu erklären und ihm dazu eine Frist bis zu einem bestimmten Datum gegeben.
Eine Woche vor Ablauf dieser Frist hat er freiwillig seine Waffe verkauft und die WBK zurückgegeben, er hat sich aber auch nicht bei der Behörde zu der Angelegenheit geäussert weil er den Entzug der WBK wohl eh nicht mehr verhindert hätte.
Nun waren wieder einige Tage ins Land gegangen und er bekam erneut Post, in der ihm von der Polizei ein nachträglicher ( Beschluss ) Verwaltungsakt zugestellt wurde in dem sogar drin steht das er die Waffe verkauft und die WBK zurückgegeben hat.
Des weiteren haltlose Anschuldigungen die ihn als Drogenabhängigen da stehen lassen, wobei erwiesen ist das kein Konsum sondern nur illegale Einfuhr vorgelegen hat.
Ein Haufen seltsamer Verbote und 100€ Kosten zur sofortigen Zahlung.
Er dürfe nicht einmal mehr eine Schreckschusswaffe, Hieb und Stoßwaffe oder Luftpistole besitzen.

Ist sowas rechtens das ein Verwaltungsakt und die dadurch einhergehenden Kosten sowie diese Anschuldigungen und Verbote nachträglich erlassen werden, von der Polizei ?
Das ganze Schreiben schreit für meinen Freund nach Behördenwillkür, und ich kann ihm da nur Recht geben !
Aber wie sieht das Rechtlich aus würde mich mal interessieren ?

Für Aufklärung wäre ich sehr dankbar !

MfG

Richard
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Tibor
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Re: Verwaltungsakt im Nachhinein ?

Beitrag von Tibor »

Der gute Freund nimmt sich einen Anwalt, weil es hier keine Rechtsberatung gibt. Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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