Fristberechnung

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Fristberechnung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
ich habe eine Frage zur Berechnung von Fristen: Wenn ich nur das Zugangdatum kenne und nicht das Datum der Aufgabe des Briefs bei der Post, wie wende ich dann die Drei-Tages-Fiktion an oder wende ich sie dann gar nicht an?
Vielen dank schonmal!
LG
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Tibor
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Re: Fristberechnung

Beitrag von Tibor »

Wer wendet die Frist aus welchen Gründen an?
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j_laurentius
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Re: Fristberechnung

Beitrag von j_laurentius »

Die Drei-Tages-Fiktion besagt nur, dass ein einfacher Brief am dritten Tag nach seiner Aufgabe zur Post als bekanntgegeben gilt, es sei denn, der Brief ist später oder gar nicht zugegangen. Wenn man das Datum der Aufgabe zur Post nicht feststellen kann, greift die Fiktion nicht. In der Regel sollte sich dieses Datum aber ermitteln lassen, z.B. durch einen Blick in die Verwaltungsakte.
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Tibor
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Re: Fristberechnung

Beitrag von Tibor »

Das ist mir klar. Der Anwalt sollte aus Vorsichtsgründen eher von früher Bekanntgabe ausgehen. Spart Ärger. Bei unterstellter Säumnis muss man - wenn man vom tatsächlichen Zugang rechnet - aber ggf. diesen Nachweis führen können, bspw durch ein ordentliches Posteingangsbuch.
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