Hallo ich hab eine frage. Man definiert ja die Kunst in den 3 Kunstbegriffen, formell, materiell und offen
Wenn jetzt z.b von einer Kunstaufführung nur ein winziger Teil aufgrund kollidierenden Verfassungsrechts verboten sind, muss ich die Begriffe dann im Schutzbereich auf die gesamte show anwenden oder sollte ich mich nur auf das verbotene Stück beziehen ? Der Rest ist ja streng genommen nicht berührt und könnte jederzeit erneut aufgeführt werden, nur ohne den kleinen Aspekt einer Passage.
Kunstfreiheit
Moderator: Verwaltung
Re: Kunstfreiheit
Hat sich erledigt. ich bin einem Denkfehler unterlegen. Das wird erst später relevant.