Untersagung der Versammlungsanmeldung - Fall Bachmann

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Swann
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Untersagung der Versammlungsanmeldung - Fall Bachmann

Beitrag von Swann »

Ausweislich von Medienberichten hat die Stadt Dresden Lutz Bachmann u.a. wegen dessen "Unzuverlässigkeit" die Anmeldung von Versammlung bis 2021 untersagt.

http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/S ... 677914.php

Mir ist nicht klar auf welcher Rechtsgrundlage. Das SächsVersG gibt dafür beim Diagonallesen nichts her.

Hat jemand Fakten und/oder Meinungen hierzu?
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Tibor
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Untersagung der Versammlungsanmeldung - Fall Bachmann

Beitrag von Tibor »

Nein, anmelden kann er, er soll nicht nur Leiter iSv § 14 Abs 2 SächsVersG sein können. Das könnte man mE § 19 Abs 2 u 3 SächsVersG herauslesen, denn wenn der Leiter sich nicht durchsetzen kann, muss er beenden, ggf muss hilfsweise aufgelöst werden. Wenn bekannt ist, dass der B sich als Leiter nicht durchsetzen will, um eine ordentliche Vers umzusetzen, kann man ihn auch gleich im Vorhinein als Leiter ablehnen.
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Re: Untersagung der Versammlungsanmeldung - Fall Bachmann

Beitrag von Sondermeinung »

Ich zitiere einfach mal den VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2015, 1 S 257/13 und das VG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2015, 18 L 808/15 (die Versammlungsgesetze unterscheiden sich insofern nicht): "Allerdings vermögen mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage im Versammlungsgesetz durch Tatsachen belegte Zuverlässigkeits- und Eignungszweifel für sich genommen die Ablehnung einer Person als Versammlungsleiter nicht zu rechtfertigen. Vielmehr kommt - wie die Beklagte zutreffend erkannt hat - ein präventiver Ausschluss einer Person als Versammlungsleiter nur auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 VersammlG in Betracht."
Swann
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Re: Untersagung der Versammlungsanmeldung - Fall Bachmann

Beitrag von Swann »

Herzlichen Dank, die Entscheidungen kannte ich nicht. Aber dort ging es ja jeweils um konkret bevorstehende Versammlungen, da kann ich eine solche Maßnahme ja noch verstehen und man kann darüber debattieren, ob § 15 VersG das hergibt. Aber pauschal für alle Versammlungen in Dresden in den nächsten fünf Jahren? Das scheint mir eine andere Liga zu sein.
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Tibor
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Re: Untersagung der Versammlungsanmeldung - Fall Bachmann

Beitrag von Tibor »

Vielleicht ist die Fünfjahresfrist aus dem Rechtsgedanken des § 45 Abs. 1 StGB abgeleitet? :D
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Einwendungsduschgriff
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Re: Untersagung der Versammlungsanmeldung - Fall Bachmann

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Neues aus Dresden:
https://www.justiz.sachsen.de/vgdd/content/1509.php (Verwaister Link automatisch entfernt)
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Tibor
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Re: Untersagung der Versammlungsanmeldung - Fall Bachmann

Beitrag von Tibor »

Bei 5 Jahren auch nicht anders zu erwarten.
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