Ausweislich von Medienberichten hat die Stadt Dresden Lutz Bachmann u.a. wegen dessen "Unzuverlässigkeit" die Anmeldung von Versammlung bis 2021 untersagt.
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/S ... 677914.php
Mir ist nicht klar auf welcher Rechtsgrundlage. Das SächsVersG gibt dafür beim Diagonallesen nichts her.
Hat jemand Fakten und/oder Meinungen hierzu?
Untersagung der Versammlungsanmeldung - Fall Bachmann
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Untersagung der Versammlungsanmeldung - Fall Bachmann
Nein, anmelden kann er, er soll nicht nur Leiter iSv § 14 Abs 2 SächsVersG sein können. Das könnte man mE § 19 Abs 2 u 3 SächsVersG herauslesen, denn wenn der Leiter sich nicht durchsetzen kann, muss er beenden, ggf muss hilfsweise aufgelöst werden. Wenn bekannt ist, dass der B sich als Leiter nicht durchsetzen will, um eine ordentliche Vers umzusetzen, kann man ihn auch gleich im Vorhinein als Leiter ablehnen.
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Re: Untersagung der Versammlungsanmeldung - Fall Bachmann
Ich zitiere einfach mal den VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2015, 1 S 257/13 und das VG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2015, 18 L 808/15 (die Versammlungsgesetze unterscheiden sich insofern nicht): "Allerdings vermögen mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage im Versammlungsgesetz durch Tatsachen belegte Zuverlässigkeits- und Eignungszweifel für sich genommen die Ablehnung einer Person als Versammlungsleiter nicht zu rechtfertigen. Vielmehr kommt - wie die Beklagte zutreffend erkannt hat - ein präventiver Ausschluss einer Person als Versammlungsleiter nur auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 VersammlG in Betracht."
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Re: Untersagung der Versammlungsanmeldung - Fall Bachmann
Herzlichen Dank, die Entscheidungen kannte ich nicht. Aber dort ging es ja jeweils um konkret bevorstehende Versammlungen, da kann ich eine solche Maßnahme ja noch verstehen und man kann darüber debattieren, ob § 15 VersG das hergibt. Aber pauschal für alle Versammlungen in Dresden in den nächsten fünf Jahren? Das scheint mir eine andere Liga zu sein.
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Re: Untersagung der Versammlungsanmeldung - Fall Bachmann
Vielleicht ist die Fünfjahresfrist aus dem Rechtsgedanken des § 45 Abs. 1 StGB abgeleitet?
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Re: Untersagung der Versammlungsanmeldung - Fall Bachmann
Neues aus Dresden:
https://www.justiz.sachsen.de/vgdd/content/1509.php (Verwaister Link automatisch entfernt)
https://www.justiz.sachsen.de/vgdd/content/1509.php (Verwaister Link automatisch entfernt)
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
- Tibor
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Re: Untersagung der Versammlungsanmeldung - Fall Bachmann
Bei 5 Jahren auch nicht anders zu erwarten.
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