Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrsam?
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Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrsam?
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/s ... 28155.html
Und dieses Jahr verhält sich der Staat rechtswidrig - Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG und der offensichtliche (bewusste?) Ermessensfehler. Da kommt der Verdacht auf, dass auf diesem Wege ein Präventivgewahrsam vollzogen werden sollte. Siehe auch die Aussage des Polizeipräsidenten: "Sie werden von uns befragt, und wir werden ihre Identität feststellen. Es wird keiner zu früh gehen".
Das kann es ja nun auch nicht sein.
Und dieses Jahr verhält sich der Staat rechtswidrig - Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG und der offensichtliche (bewusste?) Ermessensfehler. Da kommt der Verdacht auf, dass auf diesem Wege ein Präventivgewahrsam vollzogen werden sollte. Siehe auch die Aussage des Polizeipräsidenten: "Sie werden von uns befragt, und wir werden ihre Identität feststellen. Es wird keiner zu früh gehen".
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Re: Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrs
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Re: Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrs
Ich kann auf der Grundlage der Presseberichte bislang keinen ernsthaften Beleg für rechtswidriges Handeln seitens der Polizei erkennen.Sebast1an hat geschrieben:http://www.spiegel.de/panorama/justiz/s ... 28155.html
Und dieses Jahr verhält sich der Staat rechtswidrig - Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG und der offensichtliche (bewusste?) Ermessensfehler. Da kommt der Verdacht auf, dass auf diesem Wege ein Präventivgewahrsam vollzogen werden sollte. Siehe auch die Aussage des Polizeipräsidenten: "Sie werden von uns befragt, und wir werden ihre Identität feststellen. Es wird keiner zu früh gehen".
Das kann es ja nun auch nicht sein.
Und auch Art. 3 III GG verbietet nicht, der Realität Rechnung zu tragen. Es haben sich auch dieses Jahr wieder mehrere Tausend Personen mit eindeutigem Hintergrund in Köln zusammenrotten wollen (was nebenbei bemerkt auch eine ganze Menge aussagt). Nach NRW sind insgesamt 2000 "fahndungsrelevante Personen" zu Silvester eingereist, mindestens 1000 in Köln. Soll man davor etwa die Augen verschließen?
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Re: Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrs
Aus der heutigen Pressekonferenz:
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 29489.html
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 29489.html
In seiner gewohnt ruhigen Art tritt nun Polizeipräsident Jürgen Mathies vor das Mikfrofon.
Mathies berichtet, dass die Kölner Polizei vorab Informationen von der Bundespolizei aus Überprüfungen in Zügen erhalten habe. So habe sie erfahren, dass Personen mit vorranging nordafrikanischem Hintergrund nach Köln unterwegs waren und dort Silvester feiern wollten. die unterwegs nach Köln waren und hier Silvester feiern wollen. Schon vorher seien Bereichsbetretungsverbote ausgesprochen worden.
Gegen 22.30 Uhr habe die Kölner Polizei gemeinsam mit Bundespolizei festgestellt, dass mehrere junge fahndungsrelevante Männer, Kleingruppen und auch größere Gruppen, zum Hauptbahnhof wollen.
Insgesamt habe es 650 Personenüberprüfungen gegeben, nach Einschätzung der Polizisten kamen 98 Prozent aus dem nordafrikanischen Bereich. „Ich will eins betonen, weil es unter anderem in den sozialen Netzwerk kritische Stimmen zum sogenannten „racial profiling“ gab: Ich weise die negative Kritik, die damit verbunden ist, zurück. Es geht hier darum, konsequent zu verhindern, dass es nochmal zu vergleichbaren Ereignissen kommt wie im letzten Jahr.“ Er betont außerdem, dass bei dem überwiegender der Überprüften um eine Personengruppe handelte, bei der mit Straftaten zu rechnen war.
Ich bin nicht überzeugt.Der Präsident der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Wolfgang Wurm, erklärt, dass vor Silvester insgesamt etwa 2000 fahndungsrelevante Personen nach Nordhrein-Westfalen gereist seien. Mindestens 1000 von ihnen seien an Silvester am Kölner Hauptbahnhof angekommen, in Düsseldorf waren es 800. Es geht dabei um Personen, bei denen die Polizei Straftaten nach dem Muster des Vorjahres befürchtete.
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Re: Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrs
Die Polizei muss sexuellen Übergriffen tatenlos zuschauen: Die Polizei hat versagt
Die Polizei verhindert Übergriffe und Ausschreitungen: Die Polizei handelt rassistisch
Die eigentliche Frage ist doch wie es sein kann, dass sich aggressive Gruppen von über 1000 Personen versammeln können. Irgendeine Struktur muss da ja dahinterstecken.
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Re: Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrs
Ich weiß noch als ich ne Nachtschicht mit Zivilfahndern unterwegs war und mir von denen davor, dabei und danach immer erzählt wurde "racial profiling" gibt es nicht... Wir haben in der nacht etwa 20 Leuten wegen Verdachts des Drogendeals kontrolliert, ausschließlich Schwarzafrikaner... Sind wir in ne Seitenstraße gegangen mit 2 Schwarzafrikanern, wurden sie sofort kontrolliert. Als ich irgendwann mal sagte "Warum wurden die jetzt kontrolliert? Die saßen da doch nur"... "Die sahen verdächtigt aus"...
Racial Profiling gabs aber natürlich nicht...
Racial Profiling gabs aber natürlich nicht...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrs
Und? In Freiburg bspw. ist der komplette Drogenhandel in gambischer Hand. Kontrolliert man dann in Zukunft gar nicht mehr?
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Re: Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrs
Ja das wurde so beiläufig auch als "Argument" gebracht... Aber darauf hingewiesen, dass wenn man NUR Schwarzafrikaner kontrolliert, man logischerweise auch nur Schwarzafrikaner mit Drogen erwischt und die "Erfahrung" dann auf einer self fulfilling prophecy basiert, erntete ich unverständliche Blicke. Als ich es dann etwas einfacher versuchte mit "Ich als weißer Mann bräuchte als Drogenhändler hier von euch keine Angst zu haben oder? Ich wäre vor Kontrollen sicher", haben sie aber wohl verstanden was ich meinte, solche Leute wie ich werden nicht kontrolliert, weil die Erfahrung ja zeigt, die Dealen nicht mit Drogen...Tobias__21 hat geschrieben:Und? In Freiburg bspw. ist der komplette Drogenhandel in gambischer Hand. Kontrolliert man dann in Zukunft gar nicht mehr?
Seit dem hab ich keine Probleme mehr mit der Rückzahlung des BAföGs
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrs
In dieser Pauschalität stimmt das aber nun auch wieder nicht. Wenn Du Dich an Drogenumschlagsplätzen rumtreiben würdest, würden sie Dich sicher auch kontrollieren. Ich habe vor ein paar Wochen erst die Bekanntschaft mit Drogenspürhunden gemacht. Aber das war eine Großkontrolle in Bayern nahe der Autobahn. Da herrschen noch andere Sitten War jedenfalls eine lustige Erfahrung, ich "durfte" den Hund sogar streicheln
Allerdings bin ich vom Hauttyp her auch eher südländisch. War bestimmt auch Rassismus mit im Spiel
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Re: Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrs
Wo ist eigentlich das Problem? Natürlich liegen die Vss. polizeirechtlichen Eingreifens (Gefahrenbegriff) nicht vor, wenn am 31.12.2016 in Buxtehude ein nordafrikanisch aussehender Mann den Bürgersteig entlangschlendert. Wenn aber am 31.12.2016 sich abends hunderte nordafrikanisch aussehende Männer aus umliegenden Gegenden gemeinsam Richtung Kölner Hbf aufmachen, sieht das aufgrund der Erfahrung des Vorjahres mE anders aus. Aufgrund des konkreten Ortes, der Zeit und der Gruppenbewegung ist da ex ante eine Nähe zum Eintritt eines Schadens eines polizeirechtlich geschützten Gutes vorhanden, die sich qualitativ von einem "Naja, DIE machen sowas halt" unterscheidet.
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Re: Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrs
Das gilt vielleicht noch für die Identitätsfeststellung der (gemeinsam) mit dem Zug anreisenden Nordafrikaner; aber doch sicherlich nicht für diejenigen, die am Hauptbahnhof, in der Innenstadt oder in deren Nähe aus der Menschenmenge rausgefischt wurden.OJ1988 hat geschrieben:Wo ist eigentlich das Problem? Natürlich liegen die Vss. polizeirechtlichen Eingreifens (Gefahrenbegriff) nicht vor, wenn am 31.12.2016 in Buxtehude ein nordafrikanisch aussehender Mann den Bürgersteig entlangschlendert. Wenn aber am 31.12.2016 sich abends hunderte nordafrikanisch aussehende Männer aus umliegenden Gegenden gemeinsam Richtung Kölner Hbf aufmachen, sieht das aufgrund der Erfahrung des Vorjahres mE anders aus. Aufgrund des konkreten Ortes, der Zeit und der Gruppenbewegung ist da ex ante eine Nähe zum Eintritt eines Schadens eines polizeirechtlich geschützten Gutes vorhanden, die sich qualitativ von einem "Naja, DIE machen sowas halt" unterscheidet.
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Re: Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrs
Natürlich gilt das - mindestens aufgrund der Erfahrungen vom Vorjahr - auch sonst für alle Gruppen junger Männer mit nordafrikanischem Erscheinungsbild, die sich am 31.12.16 am oder in der Nähe des Kölner Hauptbahnhofs aufhalten.
Die ganze Diskussion ist völlig absurd.
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Re: Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrs
Ich sehe hier im konkreten Fall auch kein großes Problem. Man sollte aber für das Thema racial profiling sensibilisiert sein und wenn man die optische Herkunft als Auswahlkriterium nimmt auch kritisch hinterfragen, ob das wirklich ein sinnvolles Kriterium ist. Das scheint die Kölner Polizei nicht wirklich zu sein.
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Re: Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrs
Wie kommst du zu dieser Aussage? Wenn überhaupt, kann man der Kölner Polizei allenfalls vorwerfen, dass sie in der Vergangenheit extremen Korrelationen zwischen ethnischem Hintergrund und Begehung von Straftaten - politisch korrekt - zu wenig Bedeutung beigemessen hat. Das Problem mit den sog. Nafris - übrigens eine Bezeichnung, an der vor einem Jahr auch kein Mensch Anstoß nahm - ist nämlich alles andere als neu.Ara hat geschrieben:Man sollte aber für das Thema racial profiling sensibilisiert sein und wenn man die optische Herkunft als Auswahlkriterium nimmt auch kritisch hinterfragen, ob das wirklich ein sinnvolles Kriterium ist. Das scheint die Kölner Polizei nicht wirklich zu sein.
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Re: Köln Silvester 2016/17 - rechtswidriger Präventivgewahrs
Es ist doch einfach völlig absurd, von der Polizei zu fordern, derartige tatsächliche Gegebenheiten nicht oder praktisch nicht in ihre (auch alltägliche) Arbeit einfließen zu lassen:
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 92808.html
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