NPD-Urteil, Meinungsumfrage
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NPD-Urteil, Meinungsumfrage
Wie geht's aus morgen? Verbot: ja/nein, kurze Umfrage unter Forenmitgliedern.
Ich sage: Nein.
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- Justitian
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Re: NPD-Urteil, Meinungsumfrage
ziemlich sicher ja
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: NPD-Urteil, Meinungsumfrage
50/50
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Re: NPD-Urteil, Meinungsumfrage
Tippe auch eher auf Nein.
- JS
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Re: NPD-Urteil, Meinungsumfrage
Eher nein.
Falls ja, wird das Verbot vor dem EGMR wahrscheinlich nicht halten. Das ist auch der Grund, warum ich denke, dass es nicht zu einem Verbot durch das BVerfG kommt.
Falls ja, wird das Verbot vor dem EGMR wahrscheinlich nicht halten. Das ist auch der Grund, warum ich denke, dass es nicht zu einem Verbot durch das BVerfG kommt.
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Re: NPD-Urteil, Meinungsumfrage
Nein. "Unsere Verfassung muss sowas aushalten" wird das Fazit sein. Ein paar Eklats in Landtagen und eine Handvoll Überfälle mit Baseballschlägern reichen nicht aus, um eine ganze Partei als verfassungsfeindlich zu bezeichnen. Siehe die Schwierigkeiten bei Rockerverboten ("Einzelfälle").
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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Re: NPD-Urteil, Meinungsumfrage
Nein. Das muss eine Demokratie aushalten.
Politisch spielt die NPD ohnehin kaum eine Rolle mehr. Daher ist das auch verschmerzbar, wenn sie nicht verboten wird.
Politisch spielt die NPD ohnehin kaum eine Rolle mehr. Daher ist das auch verschmerzbar, wenn sie nicht verboten wird.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: NPD-Urteil, Meinungsumfrage
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Re: NPD-Urteil, Meinungsumfrage
Interessant v.a.:
"Lässt das Handeln einer Partei dagegen noch nicht einmal auf die Möglichkeit eines Erreichens ihrer verfassungsfeindlichen Ziele schließen, bedarf es des präventiven Schutzes der Verfassung durch ein Parteiverbot nicht. An der abweichenden Definition im KPD-Urteil, nach der es einem Parteiverbot nicht entgegenstehe, wenn für die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können (BVerfG 5, 85 <143>), hält der Senat nicht fest."
Mich würde interessieren, ob der hier schon mehrfach erwähnte Prozessvertreter der NPD (der meines Wissens selbst NPD-Mitglied ist) entsprechend argumentiert hat, also in die Richtung "meine eigene Partei ist völlig unbedeutend und wird ihre Ziele nie erreichen."
"Lässt das Handeln einer Partei dagegen noch nicht einmal auf die Möglichkeit eines Erreichens ihrer verfassungsfeindlichen Ziele schließen, bedarf es des präventiven Schutzes der Verfassung durch ein Parteiverbot nicht. An der abweichenden Definition im KPD-Urteil, nach der es einem Parteiverbot nicht entgegenstehe, wenn für die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können (BVerfG 5, 85 <143>), hält der Senat nicht fest."
Mich würde interessieren, ob der hier schon mehrfach erwähnte Prozessvertreter der NPD (der meines Wissens selbst NPD-Mitglied ist) entsprechend argumentiert hat, also in die Richtung "meine eigene Partei ist völlig unbedeutend und wird ihre Ziele nie erreichen."
- Justitian
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Re: NPD-Urteil, Meinungsumfrage
Kann mir jemand erklären, was genau Andreas Voßkuhle mit der Änderung der Parteienfinanzierung durch die Politik meinte? Diese im Parteiengesetz an einen Gesinnungsvorbehalt zu knüpfen, wäre ja mit Art. 21 GG unvereinbar. Hat er sich deswegen für eine Verfassungsänderung ausgesprochen?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: NPD-Urteil, Meinungsumfrage
Warum sollte er das tun in Unkenntnis der Rechtsprechungsänderung? Du kannst ja auch mal die ersten 396 Randnummern durchforsten...OJ1988 hat geschrieben:Mich würde interessieren, ob der hier schon mehrfach erwähnte Prozessvertreter der NPD (der meines Wissens selbst NPD-Mitglied ist) entsprechend argumentiert hat, also in die Richtung "meine eigene Partei ist völlig unbedeutend und wird ihre Ziele nie erreichen."
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: NPD-Urteil, Meinungsumfrage
Nun ja, es war ja von Anfang an wegen der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 11 EMRK die Strategie, die am meisten Erfolg versprach. Entsprechend kritisch haben ja auch die Richter in der mündlichen Verhandlung nachgefragt. Insofern wäre das zumindest als Hilfsargument durchaus naheliegend.
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Re: NPD-Urteil, Meinungsumfrage
Das mag sein. Man durchforste dafür einmal den Sachbericht.
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Re: NPD-Urteil, Meinungsumfrage
Was rauchen die da in Karlruhe eigentlich? Art. 21 II GG ist offensichtlich eine Handlungsnorm, welche das Streben nach dem "Bösen" zum Verbotsgrund macht. Ob die NPD ihre Ziele umsetzen kann (und so unmöglich ist das nicht, besonders in einer Krisensituation können 2%-Parteien schnell wachsen) spielt doch überhaupt keine Rolle.
Rassistische Diskriminierung auf einmal als Verstoß gg. Art. 1 I GG anzusehen ist auch recht opulent. Denn damit müssen Art. 1 I GG und Art. 3 III GG synchronisieren, was meines Wissens nicht der Fall ist, man kann Eingriffe in Art. 3 III GG leichter rechtfertigen als in Art. 1 I GG, wo eigentlich nur Art. 1 GG selbst einen Eingriff rechtfertigen könnte (Würdekollision).
Wieder ein Schlag gegen die Rechtsstaatlichkeit: Anstatt gnadenlos zu richten, wird herum gegutmenschelt: Man verbietet die NPD (entgegen Art. 21 II GG) nicht, weil's machtpolitisch unnötig ist und nur die Schäfchen aufschreckt, säht aber gleich die (auch moralischen) Gründe, warum sie - sollte sie überraschend erstarken - verboten werden kann und warum man sie weiterhin öffentlich diffamieren und mobben kann.
Rassistische Diskriminierung auf einmal als Verstoß gg. Art. 1 I GG anzusehen ist auch recht opulent. Denn damit müssen Art. 1 I GG und Art. 3 III GG synchronisieren, was meines Wissens nicht der Fall ist, man kann Eingriffe in Art. 3 III GG leichter rechtfertigen als in Art. 1 I GG, wo eigentlich nur Art. 1 GG selbst einen Eingriff rechtfertigen könnte (Würdekollision).
Wieder ein Schlag gegen die Rechtsstaatlichkeit: Anstatt gnadenlos zu richten, wird herum gegutmenschelt: Man verbietet die NPD (entgegen Art. 21 II GG) nicht, weil's machtpolitisch unnötig ist und nur die Schäfchen aufschreckt, säht aber gleich die (auch moralischen) Gründe, warum sie - sollte sie überraschend erstarken - verboten werden kann und warum man sie weiterhin öffentlich diffamieren und mobben kann.