Völkerrecht

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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amiamo
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Völkerrecht

Beitrag von amiamo »

Hey Leute,

vlt. kennt sich hier ja jemand mit Völkerrecht aus und kann mir sagen, was mit nichtstaatliche bewaffnete organisierte Gruppen, die zu keiner der Partien eines nicht-internationalen bewaffneten Konflikts gemeint sind.

Bin über jede Hilfe dankbar!!
Honigkuchenpferd
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Re: Völkerrecht

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ja nun, eine "nichtstaatliche bewaffnete organisierte Gruppe" ist eben das, was der Name schon sagt: Eine organisierte Gruppe, die zwar bewaffnet, aber eben keinem Staat zuzurechnen sind. Das kann in der Praxis alles möglich sein (von der FARC über Boko Haram bis zum IS).

Wenn sie zu "keiner der Parteien eines nicht-internationalen bewaffneten Konflikts" gehört, bedeutet das nichts anderes, als dass sie daran halt nicht beteiligt ist.
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amiamo
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Re: Völkerrecht

Beitrag von amiamo »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Ja nun, eine "nichtstaatliche bewaffnete organisierte Gruppe" ist eben das, was der Name schon sagt: Eine organisierte Gruppe, die zwar bewaffnet, aber eben keinem Staat zuzurechnen sind. Das kann in der Praxis alles möglich sein (von der FARC über Boko Haram bis zum IS).

Wenn sie zu "keiner der Parteien eines nicht-internationalen bewaffneten Konflikts" gehört, bedeutet das nichts anderes, als dass sie daran halt nicht beteiligt ist.
Danke für die Antwort ! Bis dahin verstehe ich das auch, nur finde ich kein konkretes Beispiel, wo das relevant sein könnte, die Rechtsstellung dieser Gruppen zu erörtern. Ich dachte mir, dass vlt. UN Truppen gemeint sein könnten, da diese auch organisiert und bewaffnet sind und keiner der Parteien angehören.
Honigkuchenpferd
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Re: Völkerrecht

Beitrag von Honigkuchenpferd »

UN-Truppen werden aber von Staaten gestellt.

Man muss ja bei vielen Fragen erst einmal unterscheiden, ob man es überhaupt mit staatlichen Akteuren zu tun hat oder nicht. Zumindest deshalb braucht man diese Kategorie auf jeden Fall.
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amiamo
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Re: Völkerrecht

Beitrag von amiamo »

Also soll ich es so verstehen, dass ich die Rechtsstellung dieser Gruppen erörtern soll, außerhalb eines bewaffneten Konflikts. Nicht die Rechtsstellung dieser Gruppen, während eines bewaffneten Konflikts, an dem die nicht teilnehmen.
Honigkuchenpferd
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Re: Völkerrecht

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ich weiß ja nicht, woher du diese Begriffe hast und in welchem Kontext sie erwähnt werden.
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Re: Völkerrecht

Beitrag von amiamo »

Also ich muss eine Arbeit schreiben mit dem Thema: Die Rechtsstellung nichtstaatlicher organisierter bewaffneter Gruppen, die zu keiner der Parteien eines nicht-internationalen bewaffneten Konflikts gehören. Ich weiß aber nicht was damit gemeint ist.
Honigkuchenpferd
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Re: Völkerrecht

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Das solltest du nachfragen. Mit dem Nebensatz könnte ich ohne nähere Informationen auch nichts anfangen.
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Re: Völkerrecht

Beitrag von amiamo »

Ich wollte sicher gehen, dass ich nicht falsch gedacht habe, bevor ich frage, da mehrerer Leute, die ich gefragt habe, nichts damit anfangen konnten. Vielen dank für die Hilfe!!!
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