Servus Leute,
ich stehe gerade auf dem Schlauch und wollte nur einmal gucken, ob ich das Wort "einschlägig" verstanden haben. Meines Wissens nach bedeutet es, wenn ein Grundrecht einschlägig ist, dass der jeweilige Fall auch Bezug auf den jeweiligen Grundrechtsartikel nimmt - ist das korrekt? Sprich: wenn die Versammlungsfreiheit eingeschränkt wäre, dann wäre Art. 8 GG einschlägig und dessen Schutzbereich eröffnet, oder?
Sorry für die vermeintlich blöde Frage, habe nur gerade einen Blackout und eine Google-Recherche hat mir nicht die gewünschte Antwort geliefert. :o
LG,
Luftschmuggler
Einschlägiges Grundrecht
Moderator: Verwaltung
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 12
- Registriert: Dienstag 17. Januar 2017, 17:31
- Muirne
- Urgestein
- Beiträge: 6243
- Registriert: Sonntag 2. Januar 2011, 22:46
Re: Einschlägiges Grundrecht
Ja. Aber der SV muss nicht ausdrücklich Bezug nehmen, wie bei Versammlungsverbot, wo das offensichtlich ist. Gerade in Abgrenzungsfragen ist dann gern mal fraglich, welches denn einschlägig ist.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Einschlägiges Grundrecht
Es können natürlich auch mehrere Grundrechte "einschlägig" sein. Gerade bei der Versammlungsfreiheit steht oft auch noch eine Verletzung Art. 5 I GG im Raum. Je nachdem wie man das Konkurrenzverhältnis entscheidet und ob an Inhalte der Versammlung oder an die Art und Weise der Versammlung angeknüpft wird. Jedenfalls wäre bspw. Art. 13 GG bei einer Versammlungsauflösung ersichtlich nicht "einschlägig" Der (Lebens)Sachverhalt muss sich also unter den Schutzbereich subsumieren lassen, dann wäre das Grundrecht auch "einschlägig". Ich denke, so könnte man es ausdrücken.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 12
- Registriert: Dienstag 17. Januar 2017, 17:31
Re: Einschlägiges Grundrecht
Vielen Dank für Eure Antworten, das hat mir sehr geholfen!