Zulässigkeiten und Begründetheiten
Moderator: Verwaltung
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Zulässigkeiten und Begründetheiten
Hallo,
ganz blöde Frage zu folgenden Themen, kann ich die Begründetheiten, mir fehlen aber jeweils die statthafte Klagearten in der Zulässigkeit zu:
Amtshaftungsanspruch
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Öffentlich-rechtliche Unterlassungsklage
FBA
i.d.R. sind es ja allg. Leistungsklage, richtig?
ganz blöde Frage zu folgenden Themen, kann ich die Begründetheiten, mir fehlen aber jeweils die statthafte Klagearten in der Zulässigkeit zu:
Amtshaftungsanspruch
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Öffentlich-rechtliche Unterlassungsklage
FBA
i.d.R. sind es ja allg. Leistungsklage, richtig?
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Re: Zulässigkeiten und Begründetheiten
Der Amtshaftungsanspruch ist im Wege der Leistungsklage vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen (Art. 34 S. 3 GG).
In den übrigen Fällen handelt es sich zumeist um eine verwaltungsgerichtliche allgemeine Leistungsklage, gerade beim FBA kann es aber auch um eine Verpflichtungsklage gehen. Es muss (wie üblich) danach abgegrenzt werden, ob die begehrte Leistung gerade im Erlass eines VA besteht.
In den übrigen Fällen handelt es sich zumeist um eine verwaltungsgerichtliche allgemeine Leistungsklage, gerade beim FBA kann es aber auch um eine Verpflichtungsklage gehen. Es muss (wie üblich) danach abgegrenzt werden, ob die begehrte Leistung gerade im Erlass eines VA besteht.
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Re: Zulässigkeiten und Begründetheiten
A. Anspruchsvoraussetzungen
I. Öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung
II. Vermögensverschiebung
III. Ohne Rechtsgrund
B. Verjährung
C. Inhalt des Anspruchs
I. Anspruchsgegner
II. Rechtsweg
III. Statthafte Klageart
dann verwirrt mich dieses schema. punkt c ist dann ja quasi die zulässigkeit und a & b die begründetheit?
I. Öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung
II. Vermögensverschiebung
III. Ohne Rechtsgrund
B. Verjährung
C. Inhalt des Anspruchs
I. Anspruchsgegner
II. Rechtsweg
III. Statthafte Klageart
dann verwirrt mich dieses schema. punkt c ist dann ja quasi die zulässigkeit und a & b die begründetheit?
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Re: Zulässigkeiten und Begründetheiten
Schema zum Folgenbeseitigungsanspruch
Ableitug aus Art. 20 III GG oder §§ 12, 862, 1004 oder Art. 19 IV GG oder dem durch Richterrecht geprägten Gewohnheitsrecht.
Zulässigkeit
Da Realakt, kommt eine allgemeine Leistungsklage in Betracht.
Begründetheit
Rechtsgrundlage
Öffentlich-rechtliches Handeln
Eingriff in ein subjektives Recht
Rechtwidrigkeit des Eingriffs
Unmittelbarkeit der Folgen des Eingriffs
Wiederherstellung ist möglich, zulässig und zumutbar
Folgenentschädigung
Mitverschulden
Verjährung
Anspruchsgegner
Konkurrenzen
hier noch mal zu den FBA, so würde ich den durchprüfen, richtig?
Ableitug aus Art. 20 III GG oder §§ 12, 862, 1004 oder Art. 19 IV GG oder dem durch Richterrecht geprägten Gewohnheitsrecht.
Zulässigkeit
Da Realakt, kommt eine allgemeine Leistungsklage in Betracht.
Begründetheit
Rechtsgrundlage
Öffentlich-rechtliches Handeln
Eingriff in ein subjektives Recht
Rechtwidrigkeit des Eingriffs
Unmittelbarkeit der Folgen des Eingriffs
Wiederherstellung ist möglich, zulässig und zumutbar
Folgenentschädigung
Mitverschulden
Verjährung
Anspruchsgegner
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- Tibor
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Zulässigkeiten und Begründetheiten
Das ist kein Gutachten- bzw Urteils-Prüfungsschema sondern eine übliche Lehrbuch- bzw Kommentargliederung in materielle und formelle Fragen.
Edit: meine Antwort bezieht sich auf den Vorpost mit der Gliederung in A.-C.
Edit: meine Antwort bezieht sich auf den Vorpost mit der Gliederung in A.-C.
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Re: Zulässigkeiten und Begründetheiten
Keine Ahnung, woher du das Schema hast. Es wirkt auf jeden Fall sehr unsinnig, unter "Inhalt des Anspruchs" die Sachentscheidungsvoraussetzungen einer etwaigen Klage zu prüfen.
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Re: Zulässigkeiten und Begründetheiten
Aber auch dann wäre "C. Inhalt des Anspruchs" eine sehr unglückliche Überschrift für die Prüfung von Sachentscheidungsvoraussetzungen.Tibor hat geschrieben:Das ist kein Gutachten- bzw Urteils-Prüfungsschema sondern eine übliche Lehrbuch- bzw Kommentargliederung in materielle und formelle Fragen.
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Re: Zulässigkeiten und Begründetheiten
Beim FBA sollte man auch noch die Herleitung aus den Grundrechten nennen. Darüber hinaus habe ich ja geschrieben, dass es bei der statthaften Klageart darauf ankommt. Es kann auch eine Verpflichtungsklage sein. Ansonsten mag man das im Ausgangspunkt so prüfen.Jurakel83 hat geschrieben:Schema zum Folgenbeseitigungsanspruch
Ableitug aus Art. 20 III GG oder §§ 12, 862, 1004 oder Art. 19 IV GG oder dem durch Richterrecht geprägten Gewohnheitsrecht.
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Re: Zulässigkeiten und Begründetheiten
stimmt. Vielleicht verrät er uns ja, wo er das abgeschrieben hat.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Aber auch dann wäre "C. Inhalt des Anspruchs" eine sehr unglückliche Überschrift für die Prüfung von Sachentscheidungsvoraussetzungen.Tibor hat geschrieben:Das ist kein Gutachten- bzw Urteils-Prüfungsschema sondern eine übliche Lehrbuch- bzw Kommentargliederung in materielle und formelle Fragen.
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