Mein Aufbau der VB bei einem schrankenlosen Grundrecht

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Jurakel83
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Mein Aufbau der VB bei einem schrankenlosen Grundrecht

Beitrag von Jurakel83 »

Begründetheit der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz ( Bei einem schrankenlosen Grundrecht)

Die VB ist begründet, wenn der Beschwerdeführer durch das Gesetz in einem seiner Grundrechte oder in einem der in Art. 93 I Nr. 4 a GG genannten grundrechtsgleichen Rechten verletzt ist. Eine solche Verletzung liegt dann vor, wenn durch das Gesetz in den Schutzbereich eines Grundrechts eingegriffen wurde und dieser Eingriff verfassugsrechtlich nicht gerechtfertigt ist.

I. Betroffenheit eines Grundrechts in seinem Schutzbereich
II. Eingriff in diesen Schutzbereich
III. Keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs

Der staatliche Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts ist dann verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn das betroffene Grundrecht einschränkbar ist, eine enstprechende Schranke auch besteht und diese Schranke selbst wiederrum verfassungsgemäß ist.

Möglichkeit der Einschränkbarkeit des Grundgesetzes

Wenn das Grundrecht unter keinem ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt steht und mithin auch nicht einschränkbar ist, gelten Beschränkungen in Form von verfassunsgimmanenten Schranken. Namentlich kollidierende Grundrechte anderer sowie sonstige Gemeinschaftsgüter von Verfassungsrang können das ensprechende Grundrecht beschränken und sind im Wege der praktischen Konkordanz abzuwägen. Die Beschränkung muss zu dem eine hinreichend bestimmte, gesetzliche Grundlage haben.

Schranke

Zum Beispiel das SchulG bei dem Kopftuchstreit.


Dieses ist nur dann eine verfassungsrechtlich zulässige Schranke, wenn es hinreichend bestimmt, formell (ist in der Regel ja anzunehmen) und materiell verfassungsmäßig ist:

a. Das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Bestimmtheitsgebot
b. Formelle Verfassungsmäßigkeit
c. Materielle Vefassungsmäßigkeit (Tatbestandsvorraussetzungen)

Schranken-Schranke

a. Kollidierende Grundrechte
b. Praktische Konkordanz
Die benannten Rechtsgüter müssen zur Religionsfreiheit in das Verhältnis praktischer Konkordanz gebracht werden.


Ist der Aufbau so korrekt?! Kann mir da jemand ein GO geben? ::oops:
Tobias__21
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Re: Mein Aufbau der VB bei einem schrankenlosen Grundrecht

Beitrag von Tobias__21 »

II. Materielle Vm. des Gesetzes (=des Eingriffs)

1.) Kein Verstoß gegen Grundrechte (nicht nur Art. 4 GG; umfassend prüfen)
a) Anforderungen an Schrankenregelung beachtet? (hier koll. Verfassungsrecht)
b) Schranken Schranken insb. Übermaßverbot beachtet? Ggf. Art. 19 II GG

2.) Kein Verstoß gegen andere Verfassungsbestimmungen (Art. 19; Art. 20; Art. 20a)
ich prüfe hier das Zitiergebot (kann man auch in der form. Vm. prüfen), Einzelfallgesetz, usw. also die allgemeinen v Anforderungen an die mat. Vm.

Was meinst Du mit "Tatbestandsvoraussetzungen" bei der mat. Vm.? Und warum praktische Konkordanz?
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