Wettbewerbvergabe hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
Das würde bedeuten, dass der Wettbewerb nur dann eingeschränkt oder verfälscht wird, wenn gar kein Wettbewerb mehr besteht, also *alle* Marktteilnehmer solche Vereinbarungen treffen. Preisabsprachen nur zwischen einigen Wettbewerbern wären dann zulässig.
Kann dieses Ergebnis richtig sein?
ich weiß es nicht. die kkversicherten können ja nach wie vor frei wählen, ob sie bei der kk bleiben oder zu einer kk wechseln, die diese gebühren nicht erheben wollen.
Man kann sich m.E. solchen Fragen aus zweierlei Richtung nähern.
Die eine wäre die streng juristische: Du schreibst, weil Versicherte immer noch KKen zur Wahl hätten, die keinen Zusatzbeitrag verlangen, wäre der Wettbewerb zwischen den KKen immer noch gegeben; anders herum gesprochen, er ist nicht (vollständig) beseitigt. Nun sind aber, wie Du schreibst, schon Vereinbarungen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken, verboten. Eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs kann aber auch dann schon vorliegen, wenn es noch Wettbewerb gibt.
Die eine wäre das Herangehen mit Alltagswissen und die Suche nach Beispielen und Parallelen. Wenn es nicht wettbewerbswidrig wäre, dass 9 KKen die Erhebung von Zusatzbeiträgen nach Zeitpunkt und Höhe absprechen, dann wäre es nach Deiner Argumentation auch nicht wettbewerbswidrig, wenn bspw. Unternehmen die Preise für ihre Produkte oder Dienstleistungen absprechen und koordinieren, solange es nur noch mindestens ein Unternehmen gibt, das an diesem Kartell nicht beteiligt ist. Das kann aber m.E. offenkundig nicht das richtige Ergebnis sein.
(Hinweise zur Lösung hat
De Owwebacher ja bereits gegeben.)
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