Hallo,
ich sitze gerade am Verwaltungsrecht AT und bin mit den Schemata ziemlich durcheinander geraten.....
Es geht mir nicht um Details, sondern den "Rahmen" in der Begründetheit (Zulässigkeit ist noch kein Thema in unserem Semester) bei verschiedenen Fallkonstellationen.....
Wenn es um eine belastende Maßnahme geht, schaue ich ja, auf welcher RGL sie erfolgt und ob form. und mat. Rechtmäßigkeit vorliegen.
Aber wie ist es dann bei Fällen, wo z.B. eine Genehmigung nicht erteilt wird, die Behörde etwas unterlässt, was sie eigentlich tun müsste.
Es ist grad etwas schwer, meine Frage sinnvoll zu formulieren, bin etwas durcheinander mit allem....ich lese z.Zt. mehrere Lehr- und Fallbücher und habe den Eindruck, dass mich das alles noch mehr durcheinander bringt
LG Sam
Verwaltungsrecht AT - Schema
Moderator: Verwaltung
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Re: Verwaltungsrecht AT - Schema
Du meinst also eine Verpflichtungssituation (= eine Situation, in der der Bürger Verpflichtungsklage erheben würde)?
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Re: Verwaltungsrecht AT - Schema
Hallo StudiVader315226,
Ja, Verpflichtungssituation.
Es gibt ja prinzipiell auch nur zwei Situationen: Anfechtungslage und Verpflichtungssituation, oder??
Selbst das macht mir grad schon Probleme.....
LG Sam
Ja, Verpflichtungssituation.
Es gibt ja prinzipiell auch nur zwei Situationen: Anfechtungslage und Verpflichtungssituation, oder??
Selbst das macht mir grad schon Probleme.....
LG Sam
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Re: Verwaltungsrecht AT - Schema
Solange FFK und Ähnliches (Leistungsklage, Nichtigkeitsfeststellungsklage etc. etc. pp.) noch kein Thema bei euch ist, ja.samira87 hat geschrieben:Hallo StudiVader315226,
Ja, Verpflichtungssituation.
Es gibt ja prinzipiell auch nur zwei Situationen: Anfechtungslage und Verpflichtungssituation, oder??
Selbst das macht mir grad schon Probleme.....
LG Sam
Und in einer Verpflichtungssituation muss man den Anspruch prüfen. Also: Ob der Bürger einen Anspruch auf den VA (Genehmigung usw.) hat. Das tut man mit Hilfe abgedruckter Normen.
Dann muss die Sache auch "spruchreif" sein. Hauptfall fehlender Spruchreife sind Ermessensentscheidungen, denn das VG darf niemals Ermessen anstelle der Behörde ausüben.
Ist die Sache spruchreif, ergeht ein Vornahmeurteil - sprich: VG erteilt anstelle der Behörde die Genehmigung
Ist die Sache nicht spruchreif, gibt's ein Bescheidungsurteil - VG fordert die Behörde zur Neubescheidung unter Berücksichtigung der Auffassung des Gerichts auf.
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Re: Verwaltungsrecht AT - Schema
Ich hatte gestern zum Thema Verpflichtungsklage etwas über zwei verschiedene Varianten gelesen, nämlich Anspruchsaufbau und dem Rechtswidrigkeitsaufbau. Finde das grad nicht wieder.
Worin unterscheiden sich diese Varianten und wann wird welche angewandt?
LG Sam
Worin unterscheiden sich diese Varianten und wann wird welche angewandt?
LG Sam
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Re: Verwaltungsrecht AT - Schema
Beim Anspruchsaufbau prüfst du (ein bisschen "zivilrechtmäßig"), ob der Bürger einen Anspruch hat, Anspruchsgrundlage, formelle VSS, materielle VSSsamira87 hat geschrieben: Ich hatte gestern zum Thema Verpflichtungsklage etwas über zwei verschiedene Varianten gelesen, nämlich Anspruchsaufbau und dem Rechtswidrigkeitsaufbau. Finde das grad nicht wieder.
Worin unterscheiden sich diese Varianten und wann wird welche angewandt?
LG Sam
Beim Rechtswidrigkeitsaufbau prüfst du, ob die Versagung seines Anspruchs rechtswidrig war und er dadurch in seinen Rechten verletzt ist (vgl. § 113 V VwGO).
Versagungsgegenklage kann man das dann auch nennen. Der Anspruch könnte dann quasi erloschen sein, wenn die Behörde ihr Ermessen bereits fehlerfrei ausgeübt hat (vgl. § 114 VwGO).
Du kannst dir im Normalfall aussuchen, welchen Aufbau du wählst. Wenn es Probleme bei der Anhörung oder dergleichen gab, würde ich den Rechtswidrigkeitsaufbau wählen, um keine Probleme abzuschneiden, ansonsten finde ich persönlich den Anspruchsaufbau einfacher.
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Re: Verwaltungsrecht AT - Schema
Hallo Vortex,
vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich glaube, ganz langsam erkenne ich die Sache.
Könntest Du mir die beiden Varianten vielleicht einmal anhand eines einfachen Beispiel-Falls aufzeichnen?
LG Sam
vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich glaube, ganz langsam erkenne ich die Sache.
Könntest Du mir die beiden Varianten vielleicht einmal anhand eines einfachen Beispiel-Falls aufzeichnen?
LG Sam