§ 2 Abs. 2 Satz 1 16. BIMSchVO

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Einwendungsduschgriff
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§ 2 Abs. 2 Satz 1 16. BIMSchVO

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Liebe Mitforisten,

hat jemand von Euch Kenntnis oder Zugriff auf Kommentierungen, die sich der Frage widmen, welche Beurteilungsgrundlage gilt, wenn das gegenständliche Gebiet im Sinne des § 2 Abs. 1 BImSchVO unbeplant ist oder der bestehenden Bebauungsplan funktionslos geworden ist? Ich würde tendentiell auf die tatsächliche Bebauungsstruktur abstellen. Liege ich damit richtig? Mein Beck-Online-Zugang funktioniert heute nicht und einen Umweltrechtskommentar habe ich nicht in Reichweite.

Danke!
Dusche
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Herr Schraeg
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Re: § 2 Abs. 2 Satz 1 16. BIMSchVO

Beitrag von Herr Schraeg »

Ja. Du hast PN mit dem link.
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Einwendungsduschgriff
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Re: § 2 Abs. 2 Satz 1 16. BIMSchVO

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Herr Schraeg hat geschrieben:Ja. Du hast PN mit dem link.
Danke!
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