Liebe Mitforisten,
hat jemand von Euch Kenntnis oder Zugriff auf Kommentierungen, die sich der Frage widmen, welche Beurteilungsgrundlage gilt, wenn das gegenständliche Gebiet im Sinne des § 2 Abs. 1 BImSchVO unbeplant ist oder der bestehenden Bebauungsplan funktionslos geworden ist? Ich würde tendentiell auf die tatsächliche Bebauungsstruktur abstellen. Liege ich damit richtig? Mein Beck-Online-Zugang funktioniert heute nicht und einen Umweltrechtskommentar habe ich nicht in Reichweite.
Danke!
Dusche
§ 2 Abs. 2 Satz 1 16. BIMSchVO
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§ 2 Abs. 2 Satz 1 16. BIMSchVO
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: § 2 Abs. 2 Satz 1 16. BIMSchVO
Ja. Du hast PN mit dem link.
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Re: § 2 Abs. 2 Satz 1 16. BIMSchVO
Danke!Herr Schraeg hat geschrieben:Ja. Du hast PN mit dem link.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.