Klagerücknahme
Moderator: Verwaltung
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Klagerücknahme
Hallo,
ich habe mal eine Frage: Wie sollte man die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Klagerücknahme am besten lösen? Geht das über den §51 VwVfG oder §48 VwVfG? Die Klage wurde nicht vom Kläger selbst sondern vom Gericht als zurückgenommen erklärt.
Vielen Dank im Voraus
ich habe mal eine Frage: Wie sollte man die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Klagerücknahme am besten lösen? Geht das über den §51 VwVfG oder §48 VwVfG? Die Klage wurde nicht vom Kläger selbst sondern vom Gericht als zurückgenommen erklärt.
Vielen Dank im Voraus
- Tibor
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Re: Klagerücknahme
Das Gericht kann nicht die Klage zurücknehmen.
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Re: Klagerücknahme
Doch das Gericht kann die Rücknahme veranlassen §269 ZPO!
- Tibor
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Re: Klagerücknahme
Lies nochmal genau, wer hier welche Prozesserklärung abgibt und was das Gericht DANACH macht.
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Re: Klagerücknahme
Das Gericht benötigte zur weiteren Klärung des Sachverhalts Protokolle vom Kläger, diese wurden von Kläger über 2 Monate nicht an das Gericht gereicht, also stellt das VG Gericht ohne weitere Aufforderung an den Kläger per Beschluss fest, dass die Klage als zurückgenommen gilt. Der Kläger verlangt nun Wiederaufnahme des Verfahrens
- Tibor
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Re: Klagerücknahme
Dann sind wir aber in § 92 Abs. 2 VwGO und nicht in § 269 ZPO!
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Re: Klagerücknahme
stimmt meine Schuld, bin langsam sehr verwirrt, dennoch bleibt die frage ob nun §51 oder §48 greifen
- Tibor
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Re: Klagerücknahme
Schon mal in § 1 Abs. 1 Satz 1, 1. Teilsatz VwVfG reingeschaut?
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Re: Klagerücknahme
was hat das den bitte mit meiner Frage zu tun? Ich wollte nur wissen ob § 51 greift ( was ich mittlerweile glaube) oder §48. Das ich §269 ZPO genannt habe statt §92 war ein Fehler, das habe ich ja auch so gesagt, wenn du mir da nicht weiterhelfen kannst ist ja ok aber einen auf Besserwisser machen ist echt unnötig
- Tibor
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Re: Klagerücknahme
Sehr viel.Jura07 hat geschrieben:was hat das den bitte mit meiner Frage zu tun?
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Re: Klagerücknahme
Alles, würde ich sagen. - Was bringt Dich auf den Gedanken, dass ein Verwaltungsgericht nach dem VwVfG verfährt - oder (unmittelbar) nach der ZPO? Warum nicht nach der StPO oder der AO?Jura07 hat geschrieben:was hat das den bitte mit meiner Frage zu tun?
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Re: Klagerücknahme
Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche-Streitigkeit. Als Kläger tritt die Gemeindevertretung auf, diese verklagt den Bürgermeister auf Unterlassung der Aufnahme Verhandlungen und die Vertragsunterzeichnung sowie einer Gutachtenerstellung (Zusammenschluss mit einer anderen Gemeinde).
- Tibor
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Re: Klagerücknahme
Hast du § 1 VwVfG nun gelesen? Ist das VG eine Behörde idS?
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Re: Klagerücknahme
@ TE: Tibor hat Dir freundlicherweise schon genug geholfen, wenn Du seine Beiträge einmal lesen und in Ruhe nachdenken würdest. Er hätte stattdessen auch die Stichworte " Hausarbeit Öffentliches Recht Klagerücknahme" googeln und nach einem Blick in den ersten Treffer den thread schließen können .
- Tibor
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Re: Klagerücknahme
Danke @Herr Schraeg!
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/jura/Dokumente/Studienbüro/SV_HA_2_ÜF_öffR_SCHMIDT_ss2017.pdf (Verwaister Link https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/jura/Dokumente/Studienb%C3%BCro/SV_HA_2_%C3%9CF_%C3%B6ffR_SCHMIDT_ss2017.pdf automatisch entfernt)
Geschlossen.
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Geschlossen.
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