Hausarbeit zum materiellen Prüfungsrecht d Bundespräsidenten

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Jaaacqueline
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Hausarbeit zum materiellen Prüfungsrecht d Bundespräsidenten

Beitrag von Jaaacqueline »

Ich schreibe eine Hausarbeit über das Thema in dem Fach Methodenlehre. Es ist klar, dass in einer Hausarbeit die Auslegungsmethoden, die man verwendet, in der Einleitung aufgelistet werden. Gehört auch die Erklärung dieser Methoden (nicht die Anwengung auf den Fall, sondern allein die erläuterungen was die bestimmte auslegungsmethode ausmacht) in die Einleitung oder ist das dann Teil des Hauptteils?
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Tibor
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Re: Hausarbeit zum materiellen Prüfungsrecht d Bundespräside

Beitrag von Tibor »

Klar ist hier nur, dass es keine Besprechung von Hausarbeiten gibt. Forenregeln lesen!

Geschlossen.
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