Betr.: Verfassungsrecht (?)
Kurz vorweg:
Ich bin Laie und weiß nicht, ob ich im Bereich "Öffentliches Recht" überhaupt richtig bin. Falls die Einordnung falsch ist, bitte ich um entsprechende Weiterleitung. Dankeschön!
Mein Anliegen:
Der Deutsche Bundestag wird vom Bürger gewählt, damit er u.a. die Regierung kontrolliert. Kann der Bürger daraus das Recht ableiten, den Deutschen Bundestag zu verklagen, wenn dieser seiner Pflicht nicht oder nicht vollständig nachkommt? Und falls ja – bei welchem Gericht wäre diese Klage einzureichen? Beim BVerfGE? Und – falls der Bürger selbst nicht klagen darf: Kann ggf. ein anderer Kläger den Deutschen Bundestag auf Erfüllung seiner Pflicht unter Einhaltung der deutschen Gesetze zu verklagen? Wer müsste dies sein?
Natürlich habe ich versucht, im Netz Auskunft zu erhalten. Ich konnte aber absolut NICHTS finden. Vermutlich ist es noch nicht vorgekommen, dass der Dt. Bundestag verklagt wurde...
Für Ihre Mühe danke ich schon jetzt und hoffe auf Antwort!
Kann der Deutsche Bundestag verklagt werden?
Moderator: Verwaltung
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