Servus,
ich habe bei einem Fall die Aufgabe, die Erfolgsaussichten eines Antrags einer Landesregierung zu prüfen, wobei der Antrag gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG gestellt wurde. Hierbei wende ich doch einfach das Schema der abstrakten Normenkontrolle an, oder?
MfG,
Luftschmuggler
Abstrakte Normenkontrolle - Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG
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Re: Abstrakte Normenkontrolle - Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG
Also ich würde das Schema des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG anwenden.
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Re: Abstrakte Normenkontrolle - Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG
Ist das nicht die abstrakte Normenkontrolle? Oder stehe ich gerade komplett auf dem Schlauch? :oTibor hat geschrieben:Also ich würde das Schema des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG anwenden.