Hallo zusammen,
hab eine Frage zum Thema Petitionen. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Wie ist es, wenn sich bereits der Petitionsausschuss mit einer Petition beschäftigt und die jeweiligen Bürger die Petition dann aber zurücknehmen?
Beendet der Petitionsausschuss dann direkt seine Arbeit oder ermittelt er quasi per Amtsermittlung weiter?
Im Gesetz habe ich hierzu nichts finden können. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es im Ermessen des Ausschusses liegen dürfte, ob er trotz Rücknahme weitere Maßnahmen ergreifen möchte.
Rücknahme von Petitionen
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- Kritschgau
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Re: Rücknahme von Petitionen
Der Petitionsausschuss wird idR froh sein, sich damit nicht mehr befassen zu müssen und geht zur nächsten über.
Erst Pflicht dann Kür!
- Baron
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Re: Rücknahme von Petitionen
!!! KRITSCHGAU IST WIEDER DA !!!