Kosten bei Beseitigung Sondernutzung

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Kosten bei Beseitigung Sondernutzung

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

§ 16 Abs. 8 StrG BW enthält die Befugnis einen rechtswidrigen Zustand "auf Kosten des Pflichtigen" durch die Behörde selbst zu beseitigen (ähnlich einer unmittelbaren Ausführung).

Allerdings enthält nach Ansicht des VGH (https://openjur.de/u/607767.html <- Geht zwar um Verwahrungskosten, aber man liest es auch raus, dass 16 Abs. 8 keine VA Befugnis hergibt) dieser Absatz keine VA-Befugnis um die Kosten per Bescheid durchzusetzen. Weiss jemand über was ich die Kosten dann kriegen? Kann man auch auf das PolG zurückgreifen und dort auf § 8 PolG abstellen?

Ich meine aber, dass man zumindest vertretbar auch aus 16 Abs. 8 eine VA Befugnis herleiten kann. Wie soll ich die Kosten denn sonst durchsetzen? Leistungsklage erheben, wenn er nicht zahlt? Kann ja nicht sein, oder?
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Kosten bei Beseitigung Sondernutzung

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ohne Verletzung von Rechten des Klägers ist schließlich auch der Leistungsbescheid der Beklagten vom 02.08.1993 ergangen. Unschädlich ist es insoweit, daß die Beklagte die Forderung der Abschleppkosten fälschlich auf die Grundsätze für den Kostenersatz bei unmittelbarer Ausführung (§ 16 Abs. 8 Satz 2 StrG bzw. § 8 Abs. 2 PolG) gestützt hat. Die Beklagte handelte hier nicht im Wege der unmittelbaren Ausführung, sie vollstreckte vielmehr mittels der in der Ausgangsverfügung vom 15.04.1993 angedrohten Ersatzvornahme. Dies führt jedoch nicht zur Rechtswidrigkeit des Leistungsbescheids; er findet seine Rechtsgrundlage vielmehr in § 16 Abs. 8 Satz 1 StrG in Verb. mit § 25 LVwVG.
https://openjur.de/u/360834.html
"Honey, I forgot to duck."
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Kosten bei Beseitigung Sondernutzung

Beitrag von Tobias__21 »

Cool, danke :)
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Antworten