Vielen Dank
Zitat:
Dies führt zu einer Grundrechtsverletzung. Da jeder Eingreif welcher nicht durch die Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist automatisch zumindest die allgemeine Handlungsfreiheit verletzt.
Genau, das war auch mein Problem.
Zitat:
Jedoch überprüft das Bundesverfassungsgericht nicht die Tatsachenfeststellung und Auslegung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte.
Es prüft lediglich die Verletzung von spezifischen Verfassungsrecht. Im Einzelfall ist es jedoch durchaus umstritten wann eine verletzung von spezifischen Verfassungsrecht in Betracht kommt und wann nicht.
Das löst mein Problem von grundlegenden Verständnis her, wie es in der Realität abläuft.
In der Realität der Fallbearbeitung kommen einem allerdings regelmäßig verstümmelte Fragestellungen unter, etwa wie:
Prüfen Sie die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem BVerfG, beschränken Sie sich dabei auf materielle Grundrechtsverletzungen!
So, nun stehe ich da und muss eine Rechtsgrundlage finden, bei der ich es oftmals fraglich finde, ob sie einschlägig ist.
Ich kann jetzt hier ja nicht einfach unterstellen, dass die Fachgerichte darüber schon geurteilt haben, und weil man die Zulässigkeit nicht prüft, geht man auch nicht auf die Rechtswegerschöpfung ein.
Das muss doch eigentlich ein bekanntes Problem sein, wie kann es sein dass man dazu kaum etwas findet?