Verfahren vor dem BVerfG! Aufbauproblem...

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Lisa-92
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Verfahren vor dem BVerfG! Aufbauproblem...

Beitrag von Lisa-92 »

Hallo liebe Mitglieder,

ich stehe nun am Ende des ersten Semesters und erlerne gerade die wichtigsten Schemata :). Folgende sollte ich beherrschen, sowohl die Zuständigkeit als selbstverständlich auch die Begründetheit:

Verfahren vor dem BVerfG:
1) Organstreit
2) Abstrakte Normenkontrolle
3) Bund-Länder-Streit
4) Verfassungsbeschwerde
5) Konkrete Normenkontrolle

Desweiteren tauchen in unserem Skript 2 weitere Schemata auf:
6) Verfassungskonformität eines formellen Bundesgesetzes
7) Verfassungskonformität einer Rechtsverordnung des Bundes

Ich stehe bei diesen 2 letzten Schemata wirklich auf dem Schlauch und glaube meine Frage lässt sich wahrscheinlich relativ einfach erklären, nur selber komme ich nicht drauf.

Frage: Diese beiden Schemata (6 & 7) werden doch wenn nur in die Begründetheit eingebaut, oder? Oder werden sie auch alleine geprüft? Hat jemand ein paar Beispiele? Ich verstehe das i.wie nicht :(...

Was ich gelernt habe ist:
Geht es um die Rechtmäßigkeitsprüfung von Gesetzen prüfe ich anhand der formellen (Gesetzgebungskompetenz, Gesetzgebungsverfahren, Ausfertigung und Verkündung) sowie der materiellen (Inhalt des Gesetzes am Prüfungsmaßstab des GG) Verfassungsmäßigkeit (Schema 6).

Geht es um die Rechtmäßigkeitsprüfung von übrigen Akten staatlicher Organe prüfe ich anhand der formellen (Zuständigkeit, Verfahren, Form) sowie der materiellen (Inhalt der Maßnahme am Prüfungsmaßstab der Gesetze und des GG) Rechtmäßigkeit (Schema 7).

Oder wird die Rechtmäßigkeitsprüfung von Gesetzen nur in der Normenkontrolle und die Rechtmäßigkeitsprüfung von übrigen Akten staatlicher Organe nur im Organstreit verwendet? Bin verwirrt wie ich wann, was, wo Prüfe :(...

Danke schonmal vorab?
Honigkuchenpferd
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Re: Verfahren vor dem BVerfG! Aufbauproblem...

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Lisa-92 hat geschrieben:Frage: Diese beiden Schemata (6 & 7) werden doch wenn nur in die Begründetheit eingebaut, oder? Oder werden sie auch alleine geprüft? Hat jemand ein paar Beispiele? Ich verstehe das i.wie nicht :(...
Normalerweise schon. Aber es kann auch passieren, dass in einer Klausur z.B. nur nach der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gefragt wird. Dann prüft man natürlich allein nach diesem Schema, denn es gibt dann kein Verfahren vor dem BVerfG.

Im Übrigen scheinst du etwas zu "schematisch" an das alles heranzugehen. Das ist im 1. Semester zwar nicht ungewöhnlich, aber dennoch: Schemata sind lediglich ein Hilfsmittel. Es kommt immer wieder vor, dass sie nicht ganz passen, und man darf das Schema niemals über das Gesetz stellen. Der Prüfungsmaßstab, der über das richtige Schema entscheidet, richtet sich immer nach dem Gesetz.
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