Zulässigkeit - was überhaupt ansprechen

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Zulässigkeit - was überhaupt ansprechen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

regelmäßig sind bei der Zulässigkeitsprüfung viele Punkte sehr unproblematisch gegeben.

Soll man diese dennoch in einem Satz im Feststellungsstil ansprechen, oder kann man diese komplett weglassen und nur auf etwaige Problempunkte eingehen?

(Bsp.: Zuständigkeit des BVerfG, Beschwerdefähigkeit)

Vielen Dank :drinking: :lmao: :upsetangry
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Ara
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Re: Zulässigkeit - was überhaupt ansprechen

Beitrag von Ara »

Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges/Zuständigkeit des BVerfG, statthafte Klageart, Klagebefugnis/Beschwerdefähigkeit, Klagegegner und Form/Frist würde ich immer ansprechen. Den Rest wenn es dazu Grund gibt.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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