Mess- und Eichgesetz

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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paulchen89342
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Mess- und Eichgesetz

Beitrag von paulchen89342 »

Guten Tag,

im Rahmen meines Studiums beschäftige ich mich momentan mit dem Mess- und Eichgesetz, was zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist. Demnach stellt das Angeben oder Verwenden von Werten ungeeichter Zähler eine Ordnungswidrigkeit dar [-X , die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ bestraft werden kann (§60 MessEG). Leider kann ich nirgends Angaben dazu finden, was passieren muss, damit dieses Bußgeld ausgesprochen wird. Daher meine Fragen: Wo müsste ein Mieter ungeeichte Zähler melden bzw. bekannt geben? Wer entscheidet über die Höhe des Bußgeldes und wovon hängt diese ab?
Vielen Dank bereits im Voraus für Eure Hilfe! ;)

Liebe Grüße
paulchen89342
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JS
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Re: Mess- und Eichgesetz

Beitrag von JS »

In Sachsen ist nach § 9 Nr. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen zuständig. Die geben dir auch bestimmt gerne Auskunft.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
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Baron
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Re: Mess- und Eichgesetz

Beitrag von Baron »

Was sind denn Deine Ideen, wo das stehen könnte?
paulchen89342
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Re: Mess- und Eichgesetz

Beitrag von paulchen89342 »

Ich war davon ausgegangen, dass es im MessEG mit verankert ist, dort wird aber immer nur von der "zuständigen Landesbehörde" gesprochen und die (zumindest hier in BW) gibt keine Auskunft darüber, wer/wie über das Bußgeld entschieden wird ::roll:
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Tibor
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Re: Mess- und Eichgesetz

Beitrag von Tibor »

Google ist dein Freund: https://www.mebw.de/?q=node/9
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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thh
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Re: Mess- und Eichgesetz

Beitrag von thh »

paulchen89342 hat geschrieben:Ich war davon ausgegangen, dass es im MessEG mit verankert ist, dort wird aber immer nur von der "zuständigen Landesbehörde" gesprochen und die (zumindest hier in BW) gibt keine Auskunft darüber, wer/wie über das Bußgeld entschieden wird ::roll:
Fundgrube (für BW) ist diesbezüglich die OWiZuVO; da ist das nämlich geregelt.

Hier konkret findet sich die Regelung in § 4 Abs. 4 Nr. 3 (RP TÜ).

Man kann natürlich auch googeln, aber der Rückgriff auf Normen hat so einen professionellen juristischen Touch, finde ich.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Tibor
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Re: Mess- und Eichgesetz

Beitrag von Tibor »

thh hat geschrieben:Man kann natürlich auch googeln, aber der Rückgriff auf Normen hat so einen professionellen juristischen Touch, finde ich.
[-(
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