Hallo zusammen,
die Vollstreckung im EU-Ausland kann erfolgen von
zivilrechtlichen Forderungen nach: EuGVVO;
Bußgelder und Geldstrafen nach: §§ 86 ff. IRG/EU-Rahmenbeschluss: 2005/214/JI
Steuern und Abgaben, mit Ausnahme von Gebühren, nach: EU-Beitreibungsgesetz/EU-Beitreibungsrichtlinie.
Weiß jemand, ob und man auch Verwaltungsgebühren im EU-Ausland vollstrecken kann?
Vollstreckung von Verwaltungsgebühren im EU-Ausland
Moderator: Verwaltung
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Vollstreckung von Verwaltungsgebühren im EU-Ausland
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