Tenorierung "Teilerfolg" Konkurrentenklage

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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dosenbaer
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Tenorierung "Teilerfolg" Konkurrentenklage

Beitrag von dosenbaer »

I. M (ist kein Beamter) bewirbt sich auf eine ausgeschriebene Planstelle. Ihm wird schließlich mitgeteilt, dass tatsächlich drei völlig gleichartige Planstellen zu besetzen waren. Der Einfachheit halber hat man das Bewerbungsverfahren auf alle drei Planstellen erstreckt. Neben M haben sich noch A - J auf die Planstellen beworben. Man gedenkt nun A, B, C auf die Planstellen zu setzen.

M erhebt nun VK (auf beurteilungsfehlerfreie Neuentscheidungen) + LK (auf Unterlassen der Ernennung von A, B, C) ein und stellt § 123 VwGO Antrag (zwecks Sperrung der Ernennung von A, B, C).

Angenommen, ich komme aus Sicht des Gerichts im 123er-Antrag dazu, dass die geplante Ernenung von A und B problemlos der Bestenauslese entspricht, jedoch nicht die des C, der M bei Weitem unterlegen ist.

Wie tenoriere ich das nun?
"1. dem Antragsgegner wird aufgegeben, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache die Ernennung des C zu unterlassen.
2. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
3. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu 1/3 zu tragen? Im Übrigen hat der Antragsgegner die Kosten zu tragen.
"

zu 1. oder muss ich auch die Ernennung von A und B zurückstellen, weil ich sonst in die Personalplanung zu stark eingreife? Andererseits kann der Dienstherr die Erennung von A und B ja selbst unterlassen.
zu 3. oder muss der Antragsgegner die Kosten voll tragen (Beigeladenenproblematik mal außen vor)? Dass M nur bzgl. einer von drei Stellen durchgedrungen ist ist rein praktisch betrachtet egal, da er ja auch nur die eine besetzen kann.


II. Vielleicht noch ganz allgemein:gibt es eine dem § 92 II ZPO ähnelnde Möglichkeit, einem Kläger/Antragsteller, der de jure zwar nur zu einem Bruchteil gewinnt, de facto aber seine Ziele mit diesem Bruchteil vollkommen erlangt, von den Kosten "zu verschonen"?
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Levi
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Re: Tenorierung "Teilerfolg" Konkurrentenklage

Beitrag von Levi »

Wie hier genau zu tenorieren ist, hängt vom Sachverhalt ab. Deine Darstellung ist hier zu dünn für eine verlässliche Entscheidung. Dein Tenorierungsvorschlag geht aber definitiv zu weit.  Eine mögliche Formulierung wäre dagegen z. B.

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, eine der von ihm am ... ausgeschriebenen Planstellen mit dem Beigeladenen C zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 

2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsgegner ein Drittel. Die übrigen Kosten trägt der Antragsteller, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
dosenbaer
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Re: Tenorierung "Teilerfolg" Konkurrentenklage

Beitrag von dosenbaer »

Was fehlt Dir denn an Information?
Danke für den Vorschlag.
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Levi
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Re: Tenorierung "Teilerfolg" Konkurrentenklage

Beitrag von Levi »

Beispielsweise fehlt die Information, in welchem Statusverhältnis (Beamter oder Arbeitnehmer?) welche Maßnahme (Einstellung oder Beförderung? Mit oder ohne Ernennung?) vorgenommenen werden soll. Die mitgeteilten Informationen, nach denen M kein Beamter sei und es um die Besetzung einer Planstelle gehe, sind insoweit bedeutungslos. Die Einweisung in eine Planstelle betrifft die Bewerber grundsätzlich nicht, da es sich hierbei nur um eine haushaltsrechtliche Maßnahme ohne Außenwirkung handelt.

Es wird auch nicht mitgeteilt, warum hier nur dir Konkurrenten A bis C beigeladen wurden und nicht die Konkurrenten D bis J? Insbesondere fehlen Angaben zu ihrem Rangverhältnis gegenüber M. Allein die Tatsache, dass M dem C vorzuziehen wäre, sagt noch nichts über seine Position im Verhältnis zu D bis J und damit seinen Erfolg im Auswahlverfahren. M kann nicht die "Besetzung der Planstelle" mit C verhindern, wenn er im Auswahlverfahren ohnehin nicht zum Zuge gekommen wäre, da ihm noch andere Bewerber vorzuziehen gewesen wären.
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