Hallo,
kann man gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung sein? Bzw. ist dies üblich oder gibt es dazu eine gesetzliche Regelung?
danke
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung
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Re: Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung
Oben, groß, rot - keine Rechtsberatung
Die Frage kann dir jeder Anwalt leicht beantwortend.
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Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?