Integrationsverfassungsbeschwerde
Moderator: Verwaltung
- Justitian
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Integrationsverfassungsbeschwerde
Ich wurde neulich so komisch angeschaut, als ich das Wort Integrationsverfassungsbeschwerde benutzt habe. Bezeichnet man damit schon die ständige Rechtsprechung des BVerfG, über Art. 38 I 1 GG die Entäußerung von Hoheitsrechten iRd. europäischen Integration iRd. Verfassungsbeschwerde zur Überprüfung zu stellen? Ist dieser Begriff allgemein üblich, oder vielleicht eher polemisch?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Integrationsverfassungsbeschwerde
Der Begriff geht auf einen Aufsatz von Lehner zurück, ist aber schlicht nicht etabliert. Vielen Leuten dürfte das Schlagwort einfach gar nichts sagen.
"Honey, I forgot to duck."