Ratschläge für Verwaltungsrechtsklausur

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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LadyTania
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Ratschläge für Verwaltungsrechtsklausur

Beitrag von LadyTania »

Hallo,

ich schreibe in 3 Wochen eine große Übung im Öffentlichen Recht. Es können Fälle aus den Gebieten allgemeines Verwaltungsrecht, POR, Baurecht, Kommunalrecht, Staatsrecht und Grundrechte rankommen. Im Staatsrecht, in den Grundrechten und im allgemeinen Verwaltungsrecht bin ich halbwegs fit.

Das Problem: Ich habe noch garnichts aus dem POR, Baurecht und dem Kommunalrecht gelernt. Zudem bin ich unsicher, was die Anwendung von Landesrecht angeht (Brandenburg). Ich habe eben mit den Bundesgesetzen gearbeitet.

Hat jemand einen Tipp für mich, wie ich lernen könnte, um in 3 Wochen POR, Baurecht und Kommunalrecht so zu beherrschen, dass ich die Klausur bestehe?

Ich habe ein Buch entdeckt: Das Nomos Studienbuch von Bauer, Peine zum Landrecht Brandenburg. Es verspricht, dass dort alle drei - mir fehlenden Gebiete - behandelt werden. Ich überlege, es mir zu kaufen. Hat irgendjemand Erfahrungen damit, ob spezielle Bücher zum Landesrecht diese Themengebiete ausreichend abdecken? Ich möchte ungern drei einzelne Skripte lesen - Ich würde es zwar schaffen, doch der Lerneffekt wäre ziemlich gering.

Ich bedanke mich für Ratschläge
Honigkuchenpferd
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Re: Ratschläge für Verwaltungsrechtsklausur

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Speziell zu Brandenburg kann ich leider nicht sagen, aber in der Regel sind diese Nomos-Bücher für das Landesrecht recht gut und erleichtern einem das Lernen deutlich.

Zum Bestehen sollte es allemal reichen, wenn man es konzentriert durcharbeitet.
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LadyTania
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Re: Ratschläge für Verwaltungsrechtsklausur

Beitrag von LadyTania »

@Honigkuchenpferd: Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe mir das Buch jetzt bestellt und es hilft gut, um einen Überblick über die Normen zu gewinnen.

Leider hilft mir das Buch natürlich wenig, was die konkrete Bearbeitung von Fällen angeht, da keine Beispiele/Fälle vorhanden sind. Ich kann aus gesundheitlichen Gründen
auch nur sehr selten in die Vorlesungen und leider wird genau zu dieser Vorlesung online nichts zur Verfügung gestellt. Ziemlich schwer also, da gute Übungsfälle zu bekommen.

Im Prinzip ist es ja am wichtigsten, die Ermächtigungsgrundlage - sofern vorhanden - aus dem Landesrecht zu ziehen und zu prüfen - Soweit klar. Was ist aber mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen - müssen auch diese möglichst aus dem Landesrecht kommen? Und wenn dazu Normen vorhanden sind, zitiere ich dann NUR aus dem Landesrecht oder aus Landes- UND Bundesrecht?
Angenommen ich bin bei der Klagebefugnis und diese ergibt sich aus Art. 2 I GG. Muss ich, sofern es sich um eine landesrechtliche Klausur handelt, dann dennoch Art. 2 I GG nennen oder Artikel 10 aus der Landesverfassung Brandenburgs? Oder bietet es sich an BEIDE Normen zu nennen?

Über eine kurze Erläuterung wäre ich sehr dankbar :)
Honigkuchenpferd
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Re: Ratschläge für Verwaltungsrechtsklausur

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Das Verwaltungsprozessrecht ist im Wesentlichen in der VwGO, also bundesgesetzlich, geregelt, es kann aber einige landesrechtliche Besonderheiten geben, die man kennen muss (Entfallen der aufschiebenden Wirkung oder des Vorverfahrens usw.). Das sollte dem Studienbuch aber alles zu entnehmen sein.

Die Klagebefugnis kann man - sofern einschlägig - immer auf Normen des Grundgesetzes stützen, ggf. kann man außerdem auch die Landesverfassung heranziehen. Das ist aber eher ungewöhnlich, insbesondere wenn es sich um parallele Gewährleistungen handelt.

Fallbücher speziell zu Brandenburg sind mir leider nicht bekannt. Bei den größeren Bundesländern (Bayern, NRW, BW usw.) gibt es das jeweils. In einigen Fallbüchern zum Besonderen Verwaltungsrecht findet man in den Fußnoten aber auch jeweils Nachweise zu sämtlichen Bundesländern.
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LadyTania
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Re: Ratschläge für Verwaltungsrechtsklausur

Beitrag von LadyTania »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Das Verwaltungsprozessrecht ist im Wesentlichen in der VwGO, also bundesgesetzlich, geregelt, es kann aber einige landesrechtliche Besonderheiten geben, die man kennen muss (Entfallen der aufschiebenden Wirkung oder des Vorverfahrens usw.). Das sollte dem Studienbuch aber alles zu entnehmen sein.

Die Klagebefugnis kann man - sofern einschlägig - immer auf Normen des Grundgesetzes stützen, ggf. kann man außerdem auch die Landesverfassung heranziehen. Das ist aber eher ungewöhnlich, insbesondere wenn es sich um parallele Gewährleistungen handelt.

Fallbücher speziell zu Brandenburg sind mir leider nicht bekannt. Bei den größeren Bundesländern (Bayern, NRW, BW usw.) gibt es das jeweils. In einigen Fallbüchern zum Besonderen Verwaltungsrecht findet man in den Fußnoten aber auch jeweils Nachweise zu sämtlichen Bundesländern.
Vielen Dank, dass hilft mir schon sehr viel weiter!
Gelöschter Nutzer

Re: Ratschläge für Verwaltungsrechtsklausur

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Schreib erst die Begründetheit und dann in den letzten 15-20 Minuten die Sachentscheidungsvorraussetzungen.
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