Vorheriger Antrag bei Behörde im Fall des § 80a VwGO

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Logisch_Win7
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 271
Registriert: Sonntag 20. April 2014, 11:22

Vorheriger Antrag bei Behörde im Fall des § 80a VwGO

Beitrag von Logisch_Win7 »

Hallo,

ich habe eine Frage zu § 80a VwGO: Bei dem Antrag nach § 80a III S. 1 iVm § 80a I Nr. 2 VwGO ist es ja streitig, ob der Antragsteller bei der Behörde vorher einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs stellen muss, damit sein Antrag bei Gericht nicht am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis scheitert. Der Streit dreht sich darum, ob § 80a III S. 2 eine Rechtsgrund- oder eine Rechtsfolgenverweisung auf § 80 VI VwGO ist.


Meine Frage bezieht sich auf einen Antrag nach § 80a III S. 1 iVm § 80a II (wenn also der Begünstigte selbst der Antragsteller ist und sofortige Vollziehbarkeit seines VA begehrt). Auch in diesem Fall gelten die § 80 V bis VIII gemäß § 80a III S. 2 VwGO entsprechend. Ist es hier auch streitig, ob der Antragsteller bei der Behörde einen vorherigen Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit stellen muss?

Das an § 80a III S. 2 iVm § 80 VI VwGO aufzuhängen, passt ja nicht, da § 80 VI VwGO sich auf die Fälle bezieht, bei denen wegen § 80 II VwGO sofortige Vollziehbarkeit schon besteht.
Antworten