Einfluss völkerrechtlicher Verträge

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Limpi
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Einfluss völkerrechtlicher Verträge

Beitrag von Limpi »

Hey,
kann mir hier jemand kurz erläutern, welchen Einfluss unterzeichnete völkerrechtliche Verträge (wie EMRK) bei einer Verfassungsbeschwerde haben? Also wie sie dort berücksichtigt werden?

Danke 8-[
Honigkuchenpferd
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Re: Einfluss völkerrechtlicher Verträge

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Da muss man schon ein bisschen unterscheiden, um was für Verträge es geht.

Bei der EMRK ist inzwischen anerkannt, dass sie - im Lichte der sog. Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes - im Zusammenhang mit den entsprechenden nationalen Grundrechten zu berücksichtigen ist:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 48104.html

Dort Rn. 30 ff.
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Limpi
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Re: Einfluss völkerrechtlicher Verträge

Beitrag von Limpi »

Danke für deine Antwort!
Aber irgendwie hab ich noch meine Probleme :-s

In meinem Übungssachverhalt beruft sich jemand auf seine Grundrechte, insbes. Art. 3 III und dann steht da lediglich der Satz, dass es auch Berücksichtigung finden müsse, dass Deutschland viele internationale Abkommen unterzeichnet hat, welche eine Deskriminierung verbieten (wie z.B. die EMRK und weitere völkerrechtliche Verträge).

Ich frag mich, ob es ausreicht, wenn ich nur sage, dass die EMRK Einfluss auf die Auslegung der Grundrechte haben ::?

hmm...
Honigkuchenpferd
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Re: Einfluss völkerrechtlicher Verträge

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Andere völkerrechtliche Verträge kann man eventuell auch auf diese Weise wegen der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes berücksichtigen, aber das kommt darauf an.
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