Guten Abend!
Ich hätte einer Frage bezüglich des Prüfungsmaßstab des BVerfG hinsichtlich Unionsrecht. Momentan sind ja einige Verfahren beim BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung anhängig. Letztens teilte das OVG Münster in seinem Beschluss mit, dass die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechtscharta der EU verstoßen. Das Verfahren in der Hauptsache steht noch aus. Es handelt sich aber hierbei um eine Feststellungsklage zwischen einem IT-Unternehmen und der Bundesnetzagentur. Wenn ich das richtig sehe bedarf es aber eines Urteils des BVerfG um die Gesetze endgültig zu kippen. Die Feststellungsklage wirkt ja nur zwischen zwei Parteien. Inwiefern prüft das BVerfG Verstöße gegen Unionsrechte innerhalb einer Verfassungsbeschwerde? Ist dies möglich oder müssen stets deutsche Grundrechte betroffen sein?
Freue mich auf Antworten
BVerfG und Unionsrecht
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 1
- Registriert: Dienstag 12. September 2017, 17:41
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4770
- Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: BVerfG und Unionsrecht
Verstöße gegen Unionsrecht führen zur Unanwendbarkeit, die jedes nationale Gericht - ggf nach Vorabentscheidung durch den EuGH - feststellen kann. Wenn ein Gericht eine solche Position vertritt, orientieren sich die anderen regelmäßig daran. Ggf wird das Gesetz dann auch noch vom Gesetzgeber förmlich aufgehoben oder durch unionsrechtskonforme Regelungen ersetzt.
Das BVerfG prüft selbst grds kein Unionsrecht oder nationale Rechtsakte am Maßstab der nationalen Grundrechte, soweit sie durch das Unionsrecht bestimmt sind. Unter Umständen kann es aber auch den EuGH im Wege des Vorabentscheidungsvefahrens einbeziehen.
Das BVerfG prüft selbst grds kein Unionsrecht oder nationale Rechtsakte am Maßstab der nationalen Grundrechte, soweit sie durch das Unionsrecht bestimmt sind. Unter Umständen kann es aber auch den EuGH im Wege des Vorabentscheidungsvefahrens einbeziehen.
"Honey, I forgot to duck."
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: BVerfG und Unionsrecht
Den Verstoß gegen die Vorlagepflicht eines Instanzgerichts kann es aber prüfen. Der EuGH ist gesetzlicher Richter iSd. Art. 101 GG. Prüfungsmaßstab ist aber auch hier das GG, eben der Art. 101 GG, aber Europarecht kommt da zumindest mittelbar mit rein. Könnte man gut als Klausur stellen.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4770
- Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: BVerfG und Unionsrecht
Das ist natürlich richtig, bewirkt aber nun auch nicht, dass das BVerfG da irgendwelche Normen für nichtig erklärt...
"Honey, I forgot to duck."
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4770
- Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: BVerfG und Unionsrecht
Als Beispiel:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 47008.html
Das lief auch schon in einigen Bundesländern als Klausur.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 47008.html
Das lief auch schon in einigen Bundesländern als Klausur.
"Honey, I forgot to duck."
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: BVerfG und Unionsrecht
Klar, sollte auch nur der vollständigkeithalber für den TE sein. Da kann man nämlich im Rahmen einer VB auch Europarecht abprüfen.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Das ist natürlich richtig, bewirkt aber nun auch nicht, dass das BVerfG da irgendwelche Normen für nichtig erklärt...
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet