Anwendbarkeit Unionsrecht, nationale Grundrechte

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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AnnieLein
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Anwendbarkeit Unionsrecht, nationale Grundrechte

Beitrag von AnnieLein »

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage zum Thema der Anwendbarkeit von Unionsrecht (Grundrechtecharta) und die nationalen Grundrechte. Auch nach langer Recherche komm ich auf kein Ergebnis.

Wenn jetzt beispielsweise der deutsche Bundestag ein Gesetz über z.B. Vorratsdatenspeicherung erlässt, könnte dies ja sowohl gegen Unionsrecht, als auch gegen das Grundgesetz verstoßen. :-k

Welches Recht findet denn nun vorrangig Anwendung? Ich habe jetzt auch oft gelesen, dass beide Gesetze gleichrangig sind. Aber für den Fall einer Klausur und der Frage, gegen welches Recht jetzt ein Gesetz über Vorratsdatenspeicherung (wird im moment einfach gerne heiß diskutiert) verstoßen könnte.. Könnte man in dem Sinne nicht dann auch Grundrechtecharta UND das nationale Grundgesetz prüfen, wenn diese doch "gleichrangig" sind? ](*,)

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet zu verdeutlichen, wann jetzt welches Recht Vorrang hat. :)
Honigkuchenpferd
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Re: Anwendbarkeit Unionsrecht, nationale Grundrechte

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Das ist doch auch wieder eine Hausarbeit, oder?

https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/pro ... frecht.pdf
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Tibor
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Re: Anwendbarkeit Unionsrecht, nationale Grundrechte

Beitrag von Tibor »

Geschlossen.
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