Verfassungsimmanente Schranke bei Grundrechten
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Verfassungsimmanente Schranke bei Grundrechten
Sind verfassungsimmanente Schranke bei Grundrechten die bereits anderen Schranken (Gesetzesvorbehalt/verfassungsunmittelbaren Schranke) unterliegen, noch zusätzlich zu berücksichtigen oder sind verfassungsimmanente Schranken gewisser Maßen subsidiär, sofern keine andere Schranke in Betracht kommt?
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Re: Verfassungsimmanente Schranke bei Grundrechten
Nach hM kann auch bei Grundrechte, die einen Gesetzesvorbehalt vorsehen, auf kollidierendes Verfassungsrecht (= verfassungsimmanente Schranken) zurückgegriffen werden. Man prüft das aber nur, wenn man nicht bereits über den vorgesehenen Schrankenvorbehalt zur Verfassungsmäßigkeit kommt.
Beispiel: Ein Gesetz greift in Art 5 I I 1 Hs 1 GG ein, es handelt sich aber nicht um ein allgemeines Gesetz iSd Art 5 II GG. Nach hM kommt nun ein Rückgriff auf kollidierendes Verfassungsrecht in Betracht. Du prüfst aber erst einmal, ob du mit Art 5 II GG weiterkommst.
Beispiel: Ein Gesetz greift in Art 5 I I 1 Hs 1 GG ein, es handelt sich aber nicht um ein allgemeines Gesetz iSd Art 5 II GG. Nach hM kommt nun ein Rückgriff auf kollidierendes Verfassungsrecht in Betracht. Du prüfst aber erst einmal, ob du mit Art 5 II GG weiterkommst.
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Re: Verfassungsimmanente Schranke bei Grundrechten
Wobei das BVerfG das auch schon anders begründet hatHonigkuchenpferd hat geschrieben: Beispiel: Ein Gesetz greift in Art 5 I I 1 Hs 1 GG ein, es handelt sich aber nicht um ein allgemeines Gesetz iSd Art 5 II GG. Nach hM kommt nun ein Rückgriff auf kollidierendes Verfassungsrecht in Betracht. Du prüfst aber erst einmal, ob du mit Art 5 II GG weiterkommst.
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Re: Verfassungsimmanente Schranke bei Grundrechten
Ja, in einem ganz besonderen Ausnahmefall und mit einer Begründung, die - vorsichtig ausgedrückt - in der Lit nicht auf Begeisterung gestoßen ist.
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Re: Verfassungsimmanente Schranke bei Grundrechten
Einer meiner Professoren hat diese Entscheidung mal zum Anlass genommen, um mit bebender Stimme zu einem Rundumschlag gegen das BVerfG auszuholen. Da fielen so Sätze wie "Keine Dogmatik, machen was sie wollen" und "Auch das BVerfG hat nicht immer Recht. Merken Sie sich das, meine Damen und Herren"Honigkuchenpferd hat geschrieben:Ja, in einem ganz besonderen Ausnahmefall und mit einer Begründung, die - vorsichtig ausgedrückt - in der Lit nicht auf Begeisterung gestoßen ist.
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Re: Verfassungsimmanente Schranke bei Grundrechten
Tobias__21 hat geschrieben:Einer meiner Professoren hat diese Entscheidung mal zum Anlass genommen, um mit bebender Stimme zu einem Rundumschlag gegen das BVerfG auszuholen. Da fielen so Sätze wie "Keine Dogmatik, machen was sie wollen" und "Auch das BVerfG hat nicht immer Recht. Merken Sie sich das, meine Damen und Herren"Honigkuchenpferd hat geschrieben:Ja, in einem ganz besonderen Ausnahmefall und mit einer Begründung, die - vorsichtig ausgedrückt - in der Lit nicht auf Begeisterung gestoßen ist.
Jetzt will ich diese Entscheidung auch mal lesen um welche Entscheidung handelt es sich?
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Re: Verfassungsimmanente Schranke bei Grundrechten
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Re: Verfassungsimmanente Schranke bei Grundrechten
Wunsiedel Entscheidung
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 15008.html
Aber wie gesagt: Dogmatisch ist das nicht so ganz sauber
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Aber wie gesagt: Dogmatisch ist das nicht so ganz sauber
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Re: Verfassungsimmanente Schranke bei Grundrechten
Sogar mit Link... dankeschön ihr beiden.
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Re: Verfassungsimmanente Schranke bei Grundrechten
Es liegt in manchen Rechtsgebieten sogar recht oft daneben ... was allerdings nichts daran ändert, dass auch seine falschen Entscheidungen zu beachten sind.Tobias__21 hat geschrieben:"Auch das BVerfG hat nicht immer Recht. Merken Sie sich das, meine Damen und Herren"
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Verfassungsimmanente Schranke bei Grundrechten
Och, der Sch.Tobias__21 hat geschrieben:Einer meiner Professoren hat diese Entscheidung mal zum Anlass genommen, um mit bebender Stimme zu einem Rundumschlag gegen das BVerfG auszuholen. Da fielen so Sätze wie "Keine Dogmatik, machen was sie wollen" und "Auch das BVerfG hat nicht immer Recht. Merken Sie sich das, meine Damen und Herren"Honigkuchenpferd hat geschrieben:Ja, in einem ganz besonderen Ausnahmefall und mit einer Begründung, die - vorsichtig ausgedrückt - in der Lit nicht auf Begeisterung gestoßen ist.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.