Hallo,
bzgl. der Informationspflicht eines Immobilienverkäufers habe ich eine Frage zu folgender Konstellation:
angenommen, A hat sich dieses Jahr die Garage, welche er zuvor jahrelang gemietet hat, gekauft. Der Anreiz hierzu war das entsprechende Angebot des Vermieters B. Ca. 2 Monate nachdem das Eigentum auf A übergegangen ist, kommt diesem eine Benachrichtigung zur Kostenbeteiligung für Straßenbaumaßnahmen zu.
Vermieter B hat die ganzen Jahre zuvor nie das Angebot zum Kauf der Garage geäußert, sondern lediglich kurz bevor diese Mitteilung kam. Hierbei würde nun logischerweise die Vermutung aufkommen, dass der Verkauf mit der Absicht erfolgte, dass B sich nicht an den Straßenumbaukosten beteiligen muss.
Wäre es die Pflicht von B gewesen, A vor dem Kauf über die geplanten Baumaßnahmen mitsamt der Kostenbeteiligung zu informieren (insofern er davon Kenntnis hatte)?
beste Grüße
Frage zum Immobilienrecht
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Re: Frage zum Immobilienrecht
Keine Rechtsberatung. Geschlossen.
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