Hallo,
wenn in der Klausur nicht nach der Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gefragt ist, sondern z.B. danach, ob A durch ein Versammlungsverbot in seinen Grundrechten verletzt ist, wie genau prüft man dann? Ich habe mir folgendes Schema überlegt, bin aber nicht sicher, ob das so richtig ist.
OS: A ist durch die staatliche Maßnahme in seinen Grundrechten verletzt, wenn ein Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts vorliegt, der nicht gerechtfertigt ist.
I. Schutzbereich des einschlägigen Grundrechts
II. Eingriff
III. Rechtfertigung
OS, falls ein Gesetzesvorbehalt besteht: Der Eingriff ist gerechtfertigt, wenn eine Ermächtigungsgrundlage vorliegt, von der formell und materiell rechtmäßig Gebrauch gemacht wurde.
1. Ermächtigungsgrundlage
a) formelle Verfassungsmäßigkeit
b) materielle Verfassungsmäßigkeit
2. formelle Rechtmäßigkeit
3. materielle Rechtmäßigkeit
Falls kein Gesetzesvorbehalt besteht: Eingriff könnte durch das kollidierende Verfassungsgut XY gerechtfertigt sein -> Abwägung + praktische Konkordanz
Passt das so? Ich bin mir vor allem bei dem Prüfungspunkt III. 1. unsicher, ob man dort auch die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit prüft. Andererseits: Wenn die EGL formell oder materiell verfassungswidrig ist, dann liegt ja auch keine taugliche EGL vor.
Schema, wenn Grundrechtsverletzung gefragt ist
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