Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Tobias__21
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Tobias__21 »

Art. 33 V hält schon als Beschränkung der Meinungsfreiheit her. Gefordert wir von den Gerichten aber stets eine strafrechtliche Relevanz, oder eine andere Pflichtwidrigkeit von einigem Gewicht. Bei außerdienstlichen Äußerungen sind politische Äußerung grds. mal unerheblich, es sei denn man kratzt an den oben genannten Grenzen. Man wird hier sicher beachten müssen, dass es um einen Professor/Universität geht und gerade nicht um einen typischen Beamten, bei dem sicher in Punkto Neutralität und Unvoreingenommenheit andere Maßstäbe gelten müssen. Es gibt zu dem Themenkomplex ja zig Entscheidungen.

Und bei dem Nazipolizisten stand ja tatsächlich eine Strafbarkeit, bzw. eine demokratiefeindliche Gesinnung im Raum. Das war schon eine etwas andere Nummer.
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Honigkuchenpferd
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ich entnehme das der Tatsache, dass du Fischers Äußerungen praktisch durchweg verteidigt hast und alle Einwände, die sich auf einen Verstoß gegen das Mäßigungsgebot oder das Ansehen der Justiz bezogen, seinerzeit für unbeachtlich erklärt hast. Erst als dir das (vermeintliche) Zitieren aus Akten laufender Verfahren vorgehalten wurde, hast auch du ein gewisses Problem gesehen. Das stimmt. Aber von dienstrechtlichen Konsequenzen war auch da keine Rede. Interessanterweise hat sie auch von seinen ausgesprochenen Kritikern kaum jemand jemals gefordert. Vielleicht, weil diese um den Wert der Meinungsfreiheit wussten? Es ist eine Sache, jemanden wegen seiner Meinungen (scharf) zu kritisieren, und ihm eine gewisse Mäßigung nahzulegen; eine ganz andere, seine "Bestrafung" zu verlangen oder zu begrüßen.

Ansonsten liegt doch für jeden, der deine Beiträge verfolgt, der Verdacht mehr als nahe, dass du bei Rauscher aufgrund seiner politischen Ansichten so reagierst und dass eben deshalb bei Fischer andere Maßstäbe galten. Aber es trägt in der Tat zur eigentlichen Sache nur eingeschränkt bei, das hier zu erörtern. Über die eigenen intellektuellen Konsistenzansprüche lässt sich ohnehin schlecht streiten.

Deshalb zurück zur eigentlichen Angelegenheit:

Was genau Rauscher bei seinem "weißen Europa" gemeint hat, kann man gar nicht sagen. Er hat jedenfalls keine ethnischen Säuberungen gefordert, und auch in Polen gibt es selbstredend Menschen mit unterschiedlicher Hautfarbe.

Der Verweis auf die Entscheidung des BVerwG geht mE völlig in die Irre: Dort ging es um einen Polizisten mit Nazi-Tätowierungen (!). Das macht in jeder Hinsicht einen erheblichen Unterschied. Rauscher ist hingegen ein Zivilrechtsprofessor, der sich - privat - in einer Weise geäußert hat, die selbst bei "scharfer" Auslegung im Kern nur dem entspricht, was zum Beispiel in Japan von der absoluten Mehrheit der Bevölkerung als selbstverständlich angesehen wird: nämlich dass man in einer ethnisch und kulturell homogenen Gesellschaft leben und Einwanderung gar nicht oder doch nur in bestimmten Dosen möchte.

Man kann das für richtig oder falsch halten, gerne auch mit Abstufungen. Sicherlich waren die Worte Rauscher auch nicht zurückhaltend gewählt. Aber wie man auf die Idee kommen kann, eine freiheitliche Gesellschaft könne und solle private Äußerungen dieser Art mit beruflichen Sanktionen belegen, ist mir schleierhaft. Das erinnert an ungute Zeiten. Es ist seinerseits zutiefst illiberal und zeugt, wenn ich das so sagen darf, wohl auch von wenig Vertrauen in die eigenen Werte.
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famulus
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von famulus »

@Tobi: Ich wollte nur darauf hinaus, dass ein Dienstvergehen m. E. eben nicht so abwegig ist wie HKP in seinem - etwa seinerseits auf eigenen politischen Präferenzen beruhenden? :eeeek: - Beitrag a la "Gute Nacht Deutschland!" suggerierte.
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Doch, das ist abwegig. Es wäre sogar noch eine Verschärfung gegenüber dem Radikalenerlass und den damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen. Aber natürlich kann man als Maßstab heranziehen...
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie kann die Forderung nach einem "weißen Europa" nicht strafrechtlich relevant sein?

Die zwingende Konsequenz aus dieser Forderung, ist es doch, Nicht-Weiße aus Europa zu entfernen.
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Dazu hat Rauscher selbst ausgeführt:

"Das 'weiße Europa' ist (...) eine, so sollte man meinen, verständliche Chiffre für die durch Christentum, europäische Kultur und Tradition und, ja, auch dies, Menschen weißer Hautfarbe geprägte europäische Identität".

http://www.n-tv.de/politik/Uni-Professo ... 36956.html

Wir haben in diesem Sinne auch aktuell ein "weißes Europa", das zu erhalten natürlich sein "Traum" sein kann. Möglicherweise möchte Rauscher auch, dass Migranten freiwillig zurückkehren. Man kann daraus jedenfalls ganz sicher nicht zwingend auf den Wunsch nach ethnischen Säuberungen schließen, schon gar nicht mit der im Strafrecht gebotenen Gewissheit.

Schwierig ist es aber in der Tat, dass Rauscher nach diesem Bericht für die Betreuung ausländischer Studierender an der juristischen Fakultät zuständig ist. Es wäre verständlich, wenn die Fakultät das nicht beibehalten wollte. Aber offenbar hat er sich dabei stets korrekt verhalten.
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Kroate »

Tobias__21 hat geschrieben:Klar wäre der schwierig, weil es schon gar keine objektiven Anhaltspunkte dafür gibt, dass er seine politischen (oder wie auch immer man es nennen mag) Ansichten auch auf das Individuum überträgt, dieses per se ablehnt, und schon gar nicht mehr in der Lage ist objektiv, wie es von ihm verlangt wird, zu prüfen. Es bleibt eine bloße Mutmaßung, bzw. abstrakte Gefahr. Die Gerichte können jedenfalls überprüfen, ob die Bewertung fachlich in Ordnung ist. Und wenn sie das ist, sehe ich keine Probleme.
Er hat ja auch folgendes zum besten gegeben:
Rauscher hat geschrieben:
Es gibt keinen friedlichen Islam. Dschihad ist der Auftrag dieser Leute. Deutschland wird sich mit dem wohlmeinenden Irrtum selbst zerstören
In Kombination mit folgender Aussage halte ich eine Voreingenommenheit gegenüber Muslimen, die sich auch auf das Individuum auswirkt, für alles andere als fernliegend:
Rauscher hat geschrieben: Es ist natürlich, sich zu wehren, wenn die eigene Kultur untergeht. Die 'Angst des weißen Mannes' sollte wehrhaft werden!
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Tobias__21 »

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ign=buffer
Es gelte das Recht auf Meinungsfreiheit, Rauscher habe sich als Privatperson geäußert, hieß es zur Begründung seitens des Ministeriums. Man habe seine umstrittenen Äußerungen bei Twitter, die der Juraprofessor zwischenzeitlich gelöscht hat, im eigenen Haus prüfen lassen und auch eine Expertise des Justizministeriums hinzugezogen
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Re: Thomas Rauscher - dienstrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von OJ1988 »

juraidiot hat geschrieben:Wie kann die Forderung nach einem "weißen Europa" nicht strafrechtlich relevant sein?

Die zwingende Konsequenz aus dieser Forderung, ist es doch, Nicht-Weiße aus Europa zu entfernen.
Das ist eine mögliche Auslegung. Eine andere steht oben (Zitat v. Rauscher selbst). Im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Relevanz von Äußerungen legt Art. 5 GG ein "Günstigkeitsprinzip" fest: Im Zweifel immer die Auslegung, die noch von Art. 5 GG gedeckt ist.
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