RechtssatzVB: Abgrenzung aktiver Eingriff oder Schutzpflichtverletzung durch gesetzgeberisches Unterlassen

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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PurpleDrank
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RechtssatzVB: Abgrenzung aktiver Eingriff oder Schutzpflichtverletzung durch gesetzgeberisches Unterlassen

Beitrag von PurpleDrank »

Wenn der Gesetzgeber ein Rechtsverhältnis zwischen Privaten per Gesetz regelt und dabei zwar nicht selber in die Grundrechte eingreift, aber mit dem Gesetz den Eingriff durch private ermöglicht, ist das eher als aktiver (mittelbarer) Eingriff durch das Gesetz zu verstehen oder als Unterlassen des Erfüllens von Schutzpflichten bezüglich des von privaten Dritten beeinträchtigten Grundrechts (also dass der Gesetzgeber es unterlassen hat ausreichend seinen Schutzpflichten bei der Gesetzgebung zu wahren)?
Ich hätte eher zur Schutzpflichtverletzung tendiert, mit der Folge das "Verhalten" (Unterlassen) des Gesetzgebers nur am Untermaßverbot zu messen. Allerdings ist der Erlass eines solchen Gesetzes ja schon ein "aktives Handeln" und man richtet sich mit der RechtssatzVB gegen das Gesetz und versucht kein gesetzgeberisches Handeln zu erlangen. Was meint ihr?
PurpleDrank
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Re: RechtssatzVB: Abgrenzung aktiver Eingriff oder Schutzpflichtverletzung durch gesetzgeberisches Unterlassen

Beitrag von PurpleDrank »

Keiner?
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