Entscheidung über die Eigenstaatlichkeit ?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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jul9
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Entscheidung über die Eigenstaatlichkeit ?

Beitrag von jul9 »

Liebes Forum,

Ich bin Wirtschaftsrechtstudent noch im ersten Semester (Ich hoffe ihr könnt eventuell darüber hinwegsehen, dass die Frage vielleicht ein bisschen dumm ist) und beschäftige mich gerade mit einem Absatz aus dem Verfassungsrechtskript, dieser schreibt:

"Auch die Entscheidung über eine Aufgabe der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands (Eigenstaatlichkeit) durch Umbildung zu einem Gliedstaat eines europäischen Bundestaates ("Identitätswechsel"), d.h. die damit einhergehende Ablösung des GG, ist allein der verfassungsgebenden Gewalt, der "freien Endscheidung" des "deutschen Volkes" i. S. v. Art. 146 GG, vorbehalten."

Liege ich somit richtig in der Annahme, dass nur das "deutsche" Volk darüber bestimmen kann ob es ein völkerrechtlich Souveränes Deutschland möchte oder einen europäischen Bundestaat und sich somit an die völkerrechtlichen Verträge der EU bindet ?

Ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten.
Julian
Honigkuchenpferd
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Re: Entscheidung über die Eigenstaatlichkeit ?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Für einen europäischen Bundesstaat entspricht das der hM. Ein solcher könnte im Rahmen des Grundgesetzes nicht mehr geschaffen werden.

Die bisherige Mitwirkung an der EU ist hingegen grundsätzlich gedeckt, und zwar durch Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat. Inzwischen regelt das im Detail Art 23 GG.
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jul9
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Re: Entscheidung über die Eigenstaatlichkeit ?

Beitrag von jul9 »

Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort :)
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